17. Februar 2012

  • Enteignungsrecht: Enteignungsbetroffener mit GÖTZE Rechtsanwälte vor Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Leipzig erfolgreich. Mit Beschluss vom 17. Februar 2012 (10 O 433/12) setzte das Landgericht Leipzig im Eilverfahren einen Beschluss der Enteignungsbehörde außer Vollzug, mit dem ein Abwasserbeseitigungspflichtiger vorzeitig in den Besitz einer landwirtschaftlichen Fläche eingewiesen worden war (sog. vorzeitige Besitzeinweisung, § 116 BauGB). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein spezielles Verfahren nach dem Landeswasserrecht vorrangig ist. Ob eine Duldungspflicht des Betroffenen bestand, konnte das Gericht daher offen lassen. Es wies jedoch darauf hin, dass im konkreten Fall überdies die Enteigungsvoraussetzungen des § 2 Nr. 1 c SächsEntEG nicht vorliegen würden, weil es sich nicht um „Einrichtungen der Entsorgung“ handele.
  • Erneuerbare Energien: Die Clearingstelle EEG hat in dem Votumsverfahren (2011/16) jetzt die Begründung zu dem schon im September veröffentlichten „Tenorbeschluss“ vorgelegt. Wir freuen uns, dass die Clearingstelle EEG auf der ganzen Linie die von uns zuvor rechtsgutachtlich herausgearbeiteten – und eng am Hinweis 2010/2 orientierten – Einschätzung bestätigt hat, dass die ca. 9,5 ha. große Vorhabenfläche (ehemalige Aschehalde einer Brikettfabrik) als wirtschaftliche Konversionsfläche i.S.d. § 32 EEG zu qualifizieren ist. GÖTZE Rechtsanwälte begleiten regelmäßig Solarunternehmer bei der Planung von Photovoltaikprojekten, der Schaffung von Baurecht und der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen nach dem EEG. Näheres hierzu auch in der Rubrik Erneuerbare Energien.

06. Februar 2012

  • Beamtenrecht: GÖTZE Rechtsanwälte haben vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung erstritten, bei der die Frage geklärt wurde, wann ein Gerichtsvollzieher in den Innendienst versetzt werden kann. Das Thüringer Oberverwaltungsericht stellte klar, dass eine Versetzung in den Innendienst nur dann zulässig ist, wenn dienstliche Gründe von erheblichem Gewicht vorliegen und mildere Mittel – etwa eine Erhöhung der Prüfintensität der Geschäftsprüfungen – nicht verfangen. Näheres über unsere Tätigkeit im Beamtenrecht auch unter Rechtsgebiete.

20. Januar 2012

  • Lehrauftrag: Dr. Roman Götze hat von der Juristenfakultät der Universität Leipzig einen Lehrauftrag erhalten. Er wird dort im kommenden Sommersemester das Kolloquium “Praxis des Bau- und Planungsrechts” im Rahmen des Schwerpunktbereiches 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft“ durchführen. Nähere Informationen folgen.

22. Dezember 2011

  • Verstärkung unseres Teams: Ab 1. Januar 2012 wird Frau Anja Isabelle Assion bei uns zunächst als Assessorin (und nach Zulassung durch die RAK Sachsen auch als Rechtsanwältin) tätig sein. Frau Assion rückt gleichsam „aus dem eigenen Nachwuchs“ in unser Beratungsteam auf. Wir freuen uns, dass wir Frau Assion, die schon während ihres Referendariats bei uns tätig war, für unsere Kanzlei gewinnen konnten. Frau Assion wird im Schwerpunkt im öffentlichen Bau- und Planungsrecht und im Energierecht arbeiten. Schon in Kürze werden wir nähere Informationen über Frau Assion in unsere Team-Rubrik einstellen.

15. Dezember 2011

  • Energierecht: GÖTZE Rechtsanwälte engagieren sich jetzt auch im Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen-Anhalt. Wir sind im Bereich der Erneuerbaren Energien bundesweit vor allem auf den Sektoren Solarenergie (Photovoltaik) und Biomasse beratend, publizierend und als Dozenten tätig. Mit der Mitgliedschaft im LEE Sachsen-Anhalt wollen wir unsere Verankerung in Mitteldeutschland zum Ausdruck bringen und zugleich den interdisziplinären Austausch mit den an der Energiewende mitwirkenden Akteuren auch institutionell verstetigen. Unsere Kollegin Anemon Strohmeyer (geb. Boelling) hat unterdessen bei der umweltrechtlichen Herbsttagung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) referiert. Näheres dazu erfahren Sie hier.
  • Aufsatz: Unser Aufsatz „Rechtsgestaltende Wirkung von Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte in tripolaren Konstellationen nach §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 3 VwGO im Anlagenzulassungsrecht und ihre Durchsetzung“ (Müller-Wiesenhaken/Götze) ist im Dezember-Heft der Zeitschrift baurecht (BauR 2011, 1910 ff.) erschienen. Anlass des Aufsatzes war unsere Verwunderung über Gerichte und Autoren, die davon ausgehen, dass die Beschwerde des Vorhabenträgers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen eine – dem Nachbarn Recht gebende – erstinstanzliche Entscheidung aufschiebende Wirkung hätte, mit der Folge, dass die Bautätigkeiten – ungeachtet der Entscheidung des Verwaltungsgerichts – bis auf Weiteres fortgesetzt werden können. Wir sind dagegen der Auffassung, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat und dass damit zugunsten des Nachbarn auch keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden dürfen.
  • Sportanlagenlärm: Zum Thema Sportanlagen versus Wohnnutzung hat RA Müller-Wiesenhaken – aus aktuellem Anlass (VG Oldenburg, Urteil vom 16. November 2011 – 5 A 1000/09 -; zum Hintergrund auch die Pressemitteilung des Gerichts) – dem Weser-Kurier ein Interview gegeben. Näheres zu unserem Engagement im Zusammenhang mit verhaltensbezogenem Lärm und Anlagenlärm auch unter Rechtsgebiete und Veranstaltungen.

18. November 2011

  • Erfolg im Streit um Eissportanlage Schönheide: In dem mehrere Jahre andauernden Streit um die Eissporthalle Schönheide (wir haben zuletzt am 12. Dezember 2010 berichtet) hat das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 7. Oktober 2011 (9 W 0208/11) der von uns vertretenen Gemeinde Schönheide und dem EHV Schönheide e. V. Recht gegeben. Die Ordnungsmittelanträge der Nachbarin wurden vollständig abgewiesen. Damit ist klargestellt, dass nur dann „Lärm verursachende Handlungen“ erfolgen, wenn die Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) überschritten werden. Die Nachbarin muss zudem diese Überschreitung durch ein Sachverständigengutachten nachweisen. Der Beschluss gibt der Gemeinde und dem EHV Schönheide e. V. die lang ersehnte Rechtssicherheit für die Zukunft. Die Sportanlage kann nun ohne Beanstandungen betrieben werden (siehe hierzu den Artikel der Freien Presse vom 18.10.2011).

14. November 2011

  • Naturschutzrecht: GÖTZE Rechtsanwälte (Dr. Roman Götze und George-Alexander Koukakis) wirken unter Federführung von Dr. Wolfgang Peters (Bosch & Partner) seit 2010 an den F+E-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) “Bewertung erheblicher Biodiversitätsschäden im Rahmen der Umwelthaftung” mit (dazu bereits unsere Meldung vom 12. Dezember 2010). Inzwischen wurde der 2. Zwischenbericht vorgelegt, der im Rahmen eines Workshops der projektbegleitenden Arbeitsgruppe am 21. Oktober 2011 intensiv erörtert wurde. Der 2. Zwischenbericht enthält unter anderem den aus unserer Feder stammenden juristischen Beitrag, der unter anderem die Frage behandelt, ob die in Umsetzung der NATURA 2000 erarbeiteten Maßstäbe und Fachkonventionen als Referenztools auch für die Implementation der Umwelthaftung taugen. Der Zwischenbericht ist noch nicht öffentlich.
  • Bauleitplanung für Konversionsprojekt: GÖTZE Rechtsanwälte sind beratend an der Schaffung von Baurecht für einen ca. 40 ha großen Solarpark und ein sogenanntes Wilde Weiden-Projekt auf dem Areal eines ehemaligen Kasernengeländes in Halberstadt beteiligt. Mit dem Wilde Weiden-Projekt beabsichtigt die Investorengesellschaft die Revitalisierung von ca. 120 ha militärisch überprägter Fläche. Die Beweidung mit Großsäugern ist auch aus Sicht des Naturschutzes wünschenswert, da dies der Erhaltung schutzwürdiger Offenlandschaft dient, freut sich Wolfram-Müller-Wiesenhaken, der gemeinsam mit Dr. Roman Götze auf Vorhabenträgerseite agiert, über diese „Win-Win-Situation“.

5. Oktober 2011

  • Baurecht: Im aktuellen Heft der Zeitschrift Baurecht (BauR) ist im Vorgriff auf den Aufsatz zum Thema „Rechtsgestaltende Wirkung von Eilentscheidungen in tripolaren Konstellationen“ (dazu Meldung vom 28. August 2011) das Editorial von Rechtsanwalt Müller-Wiesenhaken erschienen.
  • Beamtenrecht, Äußerungsrecht: GÖTZE Rechtsanwälte führen für einen Spitzenbeamten ein Verfahren, bei dem es an der Schnittstelle zwischen Beamtenrecht und Äußerungsrecht um die Grenzen des Rechts kritischer Äußerungen einer Ministerin in den Medien, insbesondere auch in den neuen Medien geht. Nachdem wir beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren erfolgreich waren, hob das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung auf. Das Bundesverfassungsgericht nahm – wie dies der Regelfall ist – die Verfassungsbeschwerde des Beamten zwar nicht zur Entscheidung an, ließ in seinem – relativ ausführlich begründeten – Beschluss vom 12. September 2011 allerdings auch erkennen, dass die Instanzgerichte jetzt eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung in der Hauptsache zu leisten haben und dann gegebenenfalls eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung angezeigt sein könnte. Interessant – indes nicht überzeugend – sind die Ausführungen des BVerfG zur Verbreitung von Behauptungen im Internet. Unseres Erachtens greift die Argumentation des BVerfG zu kurz: Das Internet hat spezifische Wirkungsmechanismen, etwa das viel zitierte „Gedächtnis des Internets“ oder die “Verlinkung”, die – verknüpft mit extrem erleichterter Zugriffsmöglichkeit – einer dort veröffentlichten unzutreffenden Tatsachenbehauptung einen besonderen Malus verleihen. All dies wird im Hauptsacheverfahren zu klären sein.
  • Erneuerbare Energien: Am 5. Oktober 2011 führen wir am IWU in Magdeburg eine Veranstaltung zum Thema Aktuelle Rechtsfragen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch. Das Thema beschäftigt uns auch publizistisch: Dr. Roman Götze hat soeben das Kapitel Z VII „Photovoltaikanlagen“ für das Handbuch des Öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt) vorgelegt. Der Beitrag (im Erscheinen) behandelt ausführlich die Planung, Vergütung und Vorhabenzulassung von Photovoltaikanlagen.

28. August 2011

  • Baurecht: Im sogenannten „Zaunstreit“ am Zechliner See (Brandenburg) hat der von uns vertretene Eigentümer vor dem Verwaltungsgericht Potsdam einen Erfolg errungen: Das VG Potsdam stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Beseitigungsverfügung wieder her und stellte klar, dass aus Gründen des Bestandsschutzes aber auch aus anderen Gründen die Einfriedung eines Seegrundstückes im Außenbereich zulässig sein kann. Die Rechte von Touristen auf ungestörten Zugang zum Ufer oder ungestörtes Reiten müssten gegenüber den Belangen des Eigentümers zurücktreten. Lesen sie hierzu auch unsere Pressemitteilung und die Entscheidung des VG Potsdam.
  • Publikation: Unser Aufsatz zum Thema “Rechtsgestaltende Wirkung von Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte in tripolaren Konstellationen nach §§ 80 V, 80a III VwGO im Anlagenzulassungsrecht und ihre Durchsetzung” (Müller-Wiesenhaken/Götze) ist zur Veröffentlichung in der Zeitschrift Baurecht (BauR), Heft 12 angenommen. In dem Beitrag geht es um die Frage, ob die Beschwerde gegen eine dem Nachbarn recht gebende Eilentscheidung aufschiebende Wirkung hat, so dass der Betrieb der (rechtswidrigen) Anlage einstweilen fortgesetzt werden kann. Lesen Sie hierzu das abstract des Beitrages.
  • Waldbahn Markkleeberg: Das EBA hat den Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben „City-Tunnel Leipzig, Netzergänzende Maßnahmen im Abschnitt Engelsdorf (a) – Gaschwitz (a)“ gemäß § 18 AEG erlassen. Wir haben für die von uns vertretenen Einwender (stopp-waldbahn.de) die erforderlichen Anträge und Klagen erhoben, um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht und einen Baustopp durchzusetzen. Die Leipziger Volkszeitung hat hierüber am
  • 14. Juli 2011
  • 22. August 2011
  • 23. August 2011 berichtet. Lesen Sie zum Hintergrund auch unsere Meldung vom 29. Oktober 2010.

22. Juni 2011

  • Umweltinformationsrecht: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 7. Juni 2011 (7 K 634/10.F) – soweit ersichtlich: erstmals – die Grundsatzfrage behandelt, ob die Deutsche Bahn Netz AG informationspflichtige Stelle i.S.d. § 2 I Nr. 2 UIG ist. Nach Auffassung des VG Frankfurt am Main unterliegt die DB Netz AG grundsätzlich dem Umweltinformationsrecht. Natürlich wird die Kunde aus Frankfurt auch in Stuttgart vernommen werden. Lesen Sie hierzu:
  • Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
  • Presseerklärung
  • Meldung auf beck-aktuell
  • Meldung in der DVZ
  • Terminbericht
  • Schriftsatz v. 10.3.2011
  • Klageschrift

8. Juni 2011

  • Erneuerbare Energien: Die EEG-Novelle 2012 kommt. Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2011 die Novellierung des EEG beschlossen, die die Vergütung für Solarstrom mit Wirkung ab 1. Januar 2012 auf eine neue Grundlage stellen soll (EEG 2012: Gesetzentwurf und öffentliche Anhörung). Wie sich der bislang – trotz der vorangegangenen Novellierungen 2010/2011 – dynamische deutsche Photovoltaik-Markt unter den veränderten Rahmenbedingungen entwickeln wird, ist ungewiss. Können Konversionsflächen, Fachplanungsflächen oder bestehende überplante Gewerbe- oder Industriegebiete oder gar Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen in steigendem Maße zur Realisierung von Freiflächenanlagen herangezogenen werden? Wir werden die neue Rechtslage schon jetzt – Anfang Juli in Leipzig – in einem Seminar behandeln (Flyer).

20. Mai 2011

  • Fluggastrecht: Condor muss an von uns vertretene Fluggäste eine Entschädigung von jeweils 600 Euro wegen erheblicher Verspätung zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem am 29.4.2011 veröffentlichten Urteil (Az.: 30 C 2892/10 (47)). Geklagt hatten Fluggäste, deren Urlaub in Cuba mit einer Ankunftsverspätung von 6,5 Stunden begann. Das Amtsgericht stellte – im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – fest, dass auch eine erhebliche Verspätung, die zu einer Ankunftverspätung von mindestens 3 Stunden führt, einer Annullierung des Fluges gleichsteht, so dass ein Entschädigungsanspruch nach der EG-Fluggastverordnung fällig ist. Rechtsanwalt Dr. Roman Götze hierzu: „Es ist unredlich, dass viele Luftfahrtunternehmen trotz dieser klaren Rechtslage ihren Fluggästen die ihnen zustehende Entschädigung nach der Fluggastverordnung vorenthalten und es auf eine Klage ankommen lassen. Aber auch hier gilt: „Steter Tropfen höhlt den Stein“, auch wenn die „Mobilisierung des Bürgers zur Durchsetzung des Europarechts“ (Masing) ein mühsames Unterfangen ist.” Näheres über unser Engagement im Fluggastrecht erfahren sie hier.
  • EEG-Novelle: Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Neufassung des EEG vorgelegt. Sie können den Entwurf hier abrufen. Die Vorschriften über die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen (§§ 32, 33 EEG) sollen neu strukturiert werden. Die unterjährige Degression soll festgeschrieben werden. Inhaltlich ändert sich vor allem die Flächenkategorie Konversionsfläche, der Referentenentwurf sieht vor, dass ab 1. Januar 2012 Flächen, die unter (flächenbezogenem) förmlichen Naturschutz der höchsten Schutzkategorie stehen, keine Konversionsflächen im Sinne des EEG mehr sind. Wir haben diesen Ansatz im Vorfeld kritisch gewürdigt. Unsere rechtliche Stellungnahme stellen wir zum download zur Verfügung.
  • Aus für Biogasanlage Freetz: Der Gemeinderat von Lengenbostel hat am 11. Mai 2011 mit 5 Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme beschlossen, dass die Planungen (für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan) für die Biogasanlage in Freetz eingestellt werden. Wie berichtet stand – zum einen – der Vorhabenträger aufgrund der erheblichen Einwendungen von GÖTZE Rechtsanwälte nach 1,5-jähriger Planungsphase wieder am Anfang, da nun auch der Gemeinderat erkannte, dass das falsche Planungsverfahren gewählt worden ist. Zum anderen war das Vertrauensverhältnis zum Vorhabenträger zerstört. Wir freuen uns mit der Bürgerinitiative für diesen gemeinsamen Erfolg. Unter anderem die Rotenburger Rundschau berichtete darüber. Weitere Informationen finden Sie unter freetz.de

2. Mai 2011

  • Regionalplanung: GÖTZE Rechtsanwälte vertreten den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (Bautzen) in einem Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Az: 1 C 4/11). In dem Verfahren geht es um die maßvolle planungsrechtliche Steuerung der Zulassung von Windenergieanlagen durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Bereits 2008/2009 haben wir die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg bei der Entwicklung einer raumordnerischen Strategie zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beraten (dazu rechts im download-Bereich).
  • Entwicklung des Cospudener Sees: Die Tagebauseen im Leipziger Südraum sind touristisch erschlossen; neue attraktive Nutzungsformen müssen sich allerdings immer wieder gegen die Forderungen des Naturschutzrechts und Wasserrechts behaupten. In einem wasserrechtlichen Zulassungsverfahren (§ 46a SächsWG) sind wir deshalb auf Seiten des Betreibers vom sogenannten “Grinsel” – ein Wortspiel als „Grill“ und „Insel“ als Bezeichnung einer motorbetriebenen schwimmenden Eventplattform – eingeschaltet, um möglichst schnell eine wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken. Näheres zum „Grinseln“ erfahren sie hier.
  • Biogasanlage Freetz – Zwischenerfolg: Beim Vorgehen gegen eine der größten geplanten Biogasanlagen Norddeutschlands (ca. 4,5 MW elektrische Leistung) haben wir gemeinsam mit der Bürgerinitiative Freetz einen – möglicherweise – entscheidenden Zwischenerfolg erzielt. Zum einen hat sich der Gemeinderat Lengenbostel nun – am Ende des Verfahrens – dafür entschieden, statt des bisher beabsichtigten Angebotsbebauungsplans einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Zum anderen wurde der Antrag auf Genehmigung des parallel geänderten Flächennutzungsplanes beim Landkreis Rotenburg (Wümme) aufgrund eines festgestellten Verfahrensfehlers von der Samtgemeinde Sittensen zurückgenommen. Damit müssen die gesamten Planungsaktivitäten von vorn beginnen, wodurch eine deutliche Verzögerung bei der Realisierung des Projektes eintreten wird. Zudem werden die politischen Forderungen einer regionalplanerischen Steuerung der Biogasanlegen in der Region immer deutlicher. Der Vorhabenträger hatte bis zuletzt – sogar durch Manipulationen eines Ratsmitgliedes – versucht, die Entscheidung zum Verfahrenswechsel zu verhindern. Ob vor diesem Hintergrund die Planungungen überhaupt weitergeführt werden, bleibt abzuwarten. Die Presse berichtete hierzu:

28. März 2011

  • Gerichtsvollzieherrecht: Interessant ist auch eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar zum Gerichtsvollzieherdienstrecht . Hier konnten wir für einen von uns vertretenen Gerichtsvollzieher zwar die Einstellung des Disziplinarverfahrens erreichen; die Verwendung im Innendienst hat das Verwaltungsgericht Weimar trotz offener Erfolgsaussichten in der Hauptsache im Eilverfahren zunächst aufrechterhalten. Die Entscheidung stärkt gleichwohl die Rechtsstellung der Gerichtsvollzieher, da das Verwaltungsgericht Weimar hier im Grundsatz strenge Anforderungen an die Verwendung eines Gerichtsvollziehers im Innendienst stellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
  • Biogasanlagen/Tieffrequenter Schall: Das Dauerbrennerthema „Tieffrequenter Schall als zu bewältigender Konflikt u. a. bei der Genehmigung von Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung“ hat unser Kollege Wolfram Müller-Wiesenhaken gemeinsam mit Dr. Rainer Kubicek jetzt – soweit ersichtlich erstmals – rechtsdogmatisch aufgearbeitet. In dem Fachaufsatz werden die wirkungsspezifischen Eigenschaften des tieffrequenten Schalls und die Folgerungen für die rechtliche Bewältigung dieses Phänomens interdisziplinär durchdrungen. Die Autoren plädieren dafür, den Grundsatz der Konfliktbewältigung vor allem beim „Design“ der erforderlichen Nebenbestimmungen deutlich ernster zu nehmen. Die Abhandlung erscheint im Heft 3/2011 der Zeitschrift für Baurecht (ZfBR).

25. März 2011

  • Europäischer Gerichtshof zur Einzelhandelssteuerung – EuGH, Urt.v. 24.3.2011, Rs. C-400/08 – Kommission/Spanien („Katalonischer Einzelhandel“): Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 24. März 2011 den Versuchen Spaniens, die Einzelhandelsansiedlung in Katalonien zu steuern, (überwiegend) eine Absage erteilt. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes hat Spanien gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG, jetzt Art. 49 AEUV) verstoßen, weil im nationalen Recht folgende Regelungen vorgehalten wurden:
    1. eine Regelung, die die Ansiedlung großer Einzelhandelseinrichtungen außerhalb von sogenannten konsolidierten städtischen Gebieten einer begrenzten Anzahl von Gemeinden verbietet;
    2. Vorschriften, die die Ansiedlung neuer Verbrauchermärkte auf eine begrenzte Anzahl von Bezirken beschränken und bestimmen, dass auf solche neuen Verbrauchermärkte nicht mehr als 9 % der Ausgaben für Produkte des täglichen Bedarfs und 7 % der Ausgaben für Produkte des mittel und langfristigen Bedarfs entfallen dürfen;
    3. Bestimmungen, die Obergrenzen für die Ansiedlungsdichte und die Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel vorschreiben, und festlegen, dass es – sobald diese Obergrenzen überschritten werden-, unmöglich ist, neue große und/oder mittlere Einzelhandelseinrichtungen zu eröffnen.
  • Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen auch über das konkrete Vertragsverletzungsverfahren auch für Deutschland („Zentrale-Orte-Prinzip“ in Raumordnungsplänen; Einzelhandelskonzepte) haben, die sich gegenwärtig noch nicht abschließend abschätzen lassen. Hierzu bedarf es noch einer sorgfältigen Analyse der Entscheidungsgründe. Nähere Informationen hierzu folgen.

2. März 2011

  • Team: In der Rubrik Team stellen wir zwei neue Mitglieder unseres Teams vor: Unser Kollege George-Alexander Koukakis wurde im Dezember 2010 bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen zugelassen. Herr Christopher Sens verstärkt uns als wissenschaftlicher Mitarbeiter.
  • Biogasanlage Luttmersen: Für die von uns vertretene Bürgergemeinschaft Luttmersen haben wir einen Erörterungstermin bestritten. Dieser Termin brachte zwar einen juristischen Schlagabtausch auf hohem Niveau – die Stadt Neustadt hat die renommierten Planungsrechtler Prof. Dr. Schmidt-Eichstädt (Berlin) und Dr. Wolfgang Schrödter hinzugezogen -; eine Einigung wurde allerdings nicht erzielt. Über die jetzt wohl unausweichliche gerichtliche Auseinandersetzung werden wir an dieser Stelle weiter berichten.
  • unsere Pressemitteilung vom 18. Februar 2011
  • Artikel aus der Leine-Zeitung vom 22. Januar 2011
  • Artikel aus der Neustädter Zeitung vom 22. Januar 2011
  • Artikel aus der Neustädter Zeitung vom 23. Januar 2011
  • Vorträge: RA Dr. Roman Götze wird am 16. März 2010 beim Landkreis Oberhavel ein Seminar zum Umweltinformationsrecht durchführen. Am 1./2 April hält er einen Vortrag zum Wirtschaftsverwaltungsrecht im Rahmen des Fachlehrgangs Verwaltungsrecht der DeutscheAnwaltAkademie und am 5. April 2011 zum Thema “Der Vollzug des Wasserrechts in Sachsen” (VWA Dresden). Am 6. April referieren Wolfram Müller-Wiesenhaken und Dr. Roman Götze in Magdeburg (IWU) über “Umweltlärm, Freizeitlärm und Lärm durch gewerbliche Anlagen”. Nähere Informationen erhalten Sie in der Rubrik Veranstaltungen.

23. Januar 2011

  • Betreiber des Pier 1 am Cospudener See mit GÖTZE Rechtsanwälte erfolgreich: Der sogenannte „Parkplatzstreit“ am Cospudener See ist – vorerst – zugunsten des von uns vertretenen Betreibers entschieden. Das Landratsamt folgte unserer Auffassung und reichte Ende Dezember die Baugenehmigung aus. Das rechtswidrig verweigerte Einvernehmen der Stadt Markkleeberg wurde dabei ersetzt. Lesen Sie dazu auch den Artikel “Kreis beendet vorerst Parkplatzstreit” in der LVZ vom 14. Januar 2011.
  • Hochhaus am Brühl: Auf einem guten Weg ist auch das Projekt „Opernpark-Center“. Via Leipziger Volkszeitung erklärte der Leipziger Bauderzernent zu Nedden dass die Baugenehmigung voraussichtlich in den nächsten Wochen erteilt werde (LVZ Artikel vom 13.1.2011). Lesen Sie zum Hintergrund auch unsere Meldungen vom 17. November 2010 und 30. Juli 2010.
  • Hochwasserschutz: Das Winterhochwasser 2011 hat die Sensibilität für den vorsorgenden Hochwasserschutz jüngst wieder gestärkt. Die bauplanungsrechtlichen und fachplanungsrechtlichen Aspekte des Hochwasserschutzes haben wir in den letzten Jahren intensiv behandelt (vgl. etwa zum Thema Baumfällung auf Hochwasserschutzdeichen: Götze, ZUR 2003, S. 223-224). Der 2008/2009 für das Land Brandenburg erstellte Leitfaden enthält wertvolle Handreichungen, die an Aktualität nicht verloren haben. Dr. Roman Götze nimmt auf Einladung des SMI an dem Workshop „Oberlieger-Unterlieger-Probleme – Das Verhältnis von Oberliegern und Unterliegern bei Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes an (internationalen) Flussläufen“ teil.

12. Dezember 2010

  • Naturschutzrecht: GÖTZE Rechtsanwälte wirken an dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) aufgelegten Forschungsprojekt „Bewertung erheblicher Biodiversitätsschäden im Rahmen der Umwelthaftung“ (FKZ 3510 82 2700) mit. Im Rahmen eines Gutachtens werden wir – im interdisziplinären Zusammenwirken mit unseren Partnern im Netzwerk Umwelthaftung – der Frage nachgehen, welche Kriterien dafür maßgebend sind, dass ein Biodiversitätsschaden zu sanieren bzw. verhindern ist.
  • EEG-Vergütung für Solarstrom: Die Clearingstelle EEG hat in einem von uns betriebenen Votumsverfahren – dem „Pilotverfahren“ zur Auslegung des EEG 2010 – die Voraussetzungen der Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf einer Deponie geklärt. In diesem Zusammenhang behandelte die Clearingstelle nicht nur das Verhältnis der verschiedenen Vergütungstatbestände (Konversion, bauliche Anlage, Fachplanung) sondern befasste sich auch mit den Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung. Lesen Sie hierzu auch
  • Votum der Clearingstelle EEG 2010/8 mit Begründung im Volltext (anonymisiert)
  • Immissionsschutzrecht: Der viel beachtete Streit um die Eissporthalle Schönheide geht offensichtlich überwiegend zugunsten der von uns vertretenen Gemeinde Schönheide aus. Von den von den Nachbarn behaupteten 147 Verstößen gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden aus dem Jahre 2008 werden im Vollstreckungsverfahren vor dem Landgericht Zwickau nun allenfalls vier bis fünf nachweisbar sein. Dennoch werden wir auch diese Entscheidung im Ordnungsmittelverfahren nicht hinnehmen und dagegen in Beschwerde gehen. Das Oberlandesgericht muss sich dann mit der Frage der Auslegung seines Urteils und der Beweislastverteilung in diesem Verfahren auseinandersetzen. Die Freie Presse hat über das Verfahren mit Artikel vom 10. Dezember 2010 berichtet. Näheres dazu auch hier.
  • Verstärkung unseres Teams: Wir freuen uns, dass wir seit 12/2010 von Herrn Ass. iur. George-Alexander Koukakis verstärkt werden. Herr Koukakis betreibt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und wird unsere Anwaltsgemeinschaft in den Rechtsgebieten Öffentliches Baurecht, Planungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht verstärken. Wir wünschen Herrn Koukakis, der bereits als Referendar bei uns tätig war, auch weiterhin Freude, Fortune & „Biss“ bei allen sich stellenden Herausforderungen. Nähere Informationen über Herrn Koukakis werden wir in Kürze in der Team-Rubrik hinterlegen.

17. November 2010

  • JUVE Handbuch: GÖTZE Rechtsanwälte sind im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 unter den in der Region Osten und Berlin wegen einer fachlichen Spezialisierung nominierten 10 Kanzleien „gelistet“ und werden dort als eine “junge Boutique, die angriffslustig in den Markt geht” charakterisiert. Sicherlich eine subjektive, indes anspornend-positive Bewertung der JUVE Redaktion. Ob „angriffslustig“ oder taktisch-kontrolliert; wir richten unseren „Auftritt“ stets an den Mandatserfordernissen aus, freuen uns jedoch, dass wir – inzwischen – überregional als spezialisierte Berater wahrgenommen werden. Näheres erfahren Sie hier.
  • Biomasseanlage Luttmersen: Für 36 Einwender haben wir im Bebaungsplanverfahren und im Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Einwendungen platziert. In Luttmersen – einem Ortsteil von Neustadt am Rübenberge (Niedersachsen) soll eine Biomasseanlage geplant und später realisiert werden. Unsere Mandanten befürchten erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Gerüche, Verkehr und haben auf das Störfallpotential der Anlage und auf die besonderen Gefahren aufmerksam gemacht, die durch den geringen Abstand zu Verteidigungsanlagen und der Wohnbebauung drohen („Seveso-II-RL“).
  • Unister Hochhaus: Das Baugenehmigungsverfahren für das sogenannte „Unister-Hochhaus“ (dazu bereits unten die Meldung vom 30. Juli 2010) ist nach intensiven Hintergrundaktivitäten der Behörde, von Fachgutachtern und der Bauherrin (die wir anwaltlich begleitet haben) nun offenbar entscheidungsreif. Die BILD Zeitung hat am 9. November 2010 über das Verfahren – indes ohne vertiefte Hintergrundkenntnis – jüngst noch einmal berichtet. Ein Lichtgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse selbst dann noch gewahrt sind, wenn der Verbau der Fenster der Grenzwand des vorhandenen Gebäudes genehmigt würde.

29. Oktober 2010

  • Planfeststellung City-Tunnel Leipzig: In der Auseinandersetzung um die sogenannte Waldbahn steigt die Anspannung: Beide Seiten haben über die Leipziger Volkszeitung noch einmal ihre Standpunkte verdeutlicht. Nun blicken alle auf die Landesdirektion (Anhörungsbehörde) und das Eisenbahnbundesamt (Planfeststellungsbehörde). Das Menetekel „Stuttgart 21“ erscheint inzwischen leider als reale Vision. GÖTZE Rechtsanwälte sind gut aufgestellt, die juristische Auseinandersetzung für die Bürgergemeinschaft auch unter Einschaltung der Gerichte zu führen. Zunächst hat aber die Planfeststellungbehörde das Wort und – so ist zu hoffen – eine objektivere Sicht auf das Lärmproblem als die Vertreter der Bahn. Lesen Sie für weitere Hintergrundinformationen unsere Meldungen vom 23. August sowie vom 16. April 2010 auf dieser Seite sowie die Artikel der
  • Beratung Cospudener See und Hainer See: Der Cospudener See und der Hainer See gehören zum Gewässerverbund „Leipziger Neuseenland“. Insbesondere der Cospudener See hat sich zu einem Freizeitmagneten entwickelt und zieht tausende natur- und erholungsbegeisterte Leipziger an. GÖTZE Rechtsanwälte begleiten die Pier 1 GmbH & Co. KG (Marina Cospuden) und die Blauwasser Seemanagement GmbH (Betreiberin des Hainer Sees; unter anderem Lagune Kahnsdorf) in baurechtlichen und wasserrechtlichen Angelegenheiten. Aktuell geht es um die Sicherung der Rechte der Betreiberin gegenüber der Standortgemeinde (Bebauungsplan Zöbigker, 2. Änderung), das Parkflächenkonzept und – insbesondere am Hainer See – die Entwicklung und Implementation eines wasserrechtlichen Managements („Mastererlaubnis“ für Bootsnutzungen). Lesen Sie zur Auseinandersetzung um den Parkplatz am Hafen Zöbigker (Cospudener See) auch den Artikel aus der Leipziger Volkszeitung vom 15. Oktober 2010.

07. Oktober 2010

  • Photovoltaik: Durch den Hinweis der Clearingstelle EEG (2010/8) und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvQ 28/10) sind die wesentlichen Rechtsfragen zur Auslegung der sogenannten Vertrauensschutzregelung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 EEG bzw. § 32 III 1 Nr. 3 EEG) jetzt beantwortet worden. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die Absenkung der Vergütung und der Ausschluss der Vergütung auf Ackerflächen verfassungsgemäß. Die Clearingstelle EEG hat im Hinweisverfahren zudem die einfachrechtlichen Voraussetzungen der Übergangsregelung geklärt: Es kommt demnach auf den Satzungsbeschluss an, der spätestens am 24. März 2010 erfolgt sein muss. Wir haben unsere PV-Mandanten über die individuellen Auswirkungen dieser Entscheidungen – an denen wir nicht unmittelbar beteiligt waren – bereits informiert. Lesen Sie hierzu auch:
  • Entscheidung des BVerfG vom 23. September 2010 (1 BvQ 28/10)
  • Pressemitteilung des BVerfG zur Entscheidung 1 BvQ 28/10
  • Power-Point Vortrag GÖTZE RAe zur Vertrauensschutzregelung (Vortrag am 2. September 2010)
  • Hinweis der Clearingstelle EEG zur Vertrauensschutzregelung
  • Beamtenrecht: Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Beschluss vom 29. September 2010 (download) zugunsten einer von uns vertretenen Beamtin (Schuldirektorin) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Personalmaßnahme (Abordnung zu einer anderen Schule) angeordnet und damit das Ansinnen der Staatlichen Bildungsagentur Sachsen verhindert, unsere Mandantin als Direktorin abzusetzen und von der Schule zu entfernen. In der Begründung rügte das Gericht das Fehlen plausibler Erwägungen, die die Abordnung rechtfertigten. Wir freuen uns über diesen Zwischenerfolg, der nicht zuletzt auch darauf beruht, dass das Gericht im Eilverfahren durch eine Zwischenregelung zunächst den Verbleib unserer Mandantin im Amt sicherstellte, um dann im Rahmen eines Erörterungstermins den angeblichen Gründen für die Maßnahme genau auf den Grund zu gehen.
  • Einkaufszentrum Arsenalplatz Wittenberg: Das Projekt „Einkaufszentrum Arsenalplatz Wittenberg“ ist auf einem guten Weg. Nachdem bereits Anfang 2009 durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan I 2 Bauplanungsrecht für das Projekt geschaffen wurde (dazu unsere Meldung vom 13. März 2009) gelang es inzwischen auch die archäologischen Grabungen auf den Baufeldern (durch öffentlich-rechtlichen Vertrag) und den Abbruch zweier Einzeldenkmale (durch gerichtlichen Vergleich) einer Regelung zuzuführen. GÖTZE Rechtsanwälte haben die archäologische und denkmalschutzrechtliche „Baureifmachung“ intensiv begleitet. Wir freuen uns, dass nach letzten Detailkorrekturen des Bebauungsplanes im Herbst 2010 und der Genehmigungsphase im Frühjahr 2011 der Baubeginn für das Millionenprojekt für Sommer 2011 avisiert ist. Der Wochenspiegel und die Mitteldeutsche Zeitung haben über das Projekt berichtet.
  • Einzelhandelssteuerung: Gemeinsam mit den Experten von der BBE Handelsberatung GmbH beraten wir die Stadt Cottbus bei der Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet (Planungsrechtliche Umsetzung eines Einzelhandelskonzeptes). Dabei geht es insbesondere darum, das von der BBE Handelsberatung GmbH im Jahre 2008 vorgelegte Konzept zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung der Stadt Cottbus durch die Aufstellung von Bebauungsplänen nach § 9 II a BauGB umzusetzen, um dadurch die ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche nachhaltig zu schützen und zu stärken. Weitere Information finden Sie hier.
  • Fachplanungsrecht: Plangenehmigungsverfahren für das Bauvorhaben der DB Netz AG, Ausbaustrecke Berlin-Dresden, Projektabschnitt 5, Strecke Dresden – Elsterwerda (6258) im Auftrag der Stadt Großenhain abgewehrt. Aufgrund der von uns formulierten Einwendungen wurde das beim Eisenbahnbundesamt seitens der DB Netz AG beantragte Verfahren auf Plangenehmigung nach §§ 18b AEG i. V. m. § 74 VI VwVfG eingestellt. Das strategische Ziel der Stadt Großenhain, den Streckenausbau in einem „Schmalspur“-Verfahren ohne ordnungsgemäße Beteiligungsprozeduren, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, unter Umgehung der Verpflichtung zur Schaffung von ausreichenden Schallschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV und ohne ausreichende Berücksichtigung der Belange der Stadt Großenhain – insbesondere der kommunalen Planungshoheit – abzuwenden, konnte somit erreicht werden, freut sich Rechtsanwalt Wolfram Müller-Wiesenhaken. Gegenwärtig ist unklar, ob die Bahn in einem regulären Planfeststellungsverfahren an dem Projekt festhält.

23. August 2010

  • Baustopp und Nutzungsuntersagung für Biogasanlage: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 17. August 2010 (Az.: 15 CS 10.981) die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Regensburg vom 31. März 2010, mit welcher dieses den – von uns vertretenen – Nachbarn Recht gegeben und die Vollziehung der Baugenehmigung für eine Biogasanlage mit BHKW ausgesetzt hat (dazu bereits Meldung vom 1. April 2010). Der 15. Senat führt aus, dass durch die Baugenehmigung sowie die Schallimmissionsprognose nicht hinreichend sicher gewährleistet sei, dass die Zielvorgaben der Genehmigung im Hinblick auf den hörbaren und tieffrequenten Schall auch tatsächlich während des Betriebes unter Volllast eingehalten werden können. In einem obiter dictum äußert der Senat zudem Zweifel, ob durch eine Änderung der Baugenehmigung aufgrund der Nähe der Anlage zu den Wohngebäuden unserer Mandanten überhaupt rechtmäßige Zustände herbeigeführt werden können. Damit spricht gegenwärtig alles dafür, dass wir auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich sein und die vollständige Beseitigung der Anlage an diesem Standort durchsetzen werden. Bis dahin ist der Betrieb der Anlage aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes einzustellen.
  • Waldbahn Markkleeberg: Die Landesdirektion Leipzig hat angekündigt, ihre abschließende Bewertung zu den eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Planänderung des Vorhabens der DB Netz AG „City-Tunnel-Leipzig, Netzergänzende Maßnahmen im Abschnitt Engelsdorf bis Gaschwitz“ zum Ende des Sommers dem Eisenbahnbundesamt vorzulegen. Danach wird entschieden, ob eine 2. Erörterung durchgeführt oder der Planfeststellungsbeschluss erlassen wird. Sollte dieser ohne entsprechende Schutzauflagen – in Form von aktivem Schallschutz – zugunsten der Anwohner der Waldbahn ergehen, werden wir die Rechte unserer Mandanten auf dem Klagewege weiterverfolgen. Die LVZ berichtete über den Stand der Auseinandersetzung mit Artikel vom 4. August 2010.
  • Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Aus aktuellem Anlass – das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes ist am 17. August 2010 in Kraft getreten – halten Dr. Roman Götze und Wolfram Müller-Wiesenhaken ein weiteres Seminar zum Thema „ Photovoltaik-Freiflächenanlagen und EEG-Novelle 2010 – Planung und Zulassung – Was geht noch vor dem Stichtag und wie weiter?“ (Veranstaltungsflyer).
  • Erweiterung unseres Teams: Wir freuen uns, dass Frau Stella Vanessa Schur ihre Ausbildung bei uns erfolgreich beendet hat und seit Juli 2010 in unserem Leipziger Büro tätig ist.

30. Juli 2010

  • Unister-Hochhaus: Der Neubau des sogenannten „Unister-Hochhauses“ ist eines der bedeutendsten Bauvorhaben in der Leipziger City. Das dynamische Unternehmen, dass diverse Internet-Portale entwickelt und betreibt (z.B. Reisen.de; Fluege.de u.a.) möchte in der neu zu errichtenden Firmenzentrale mehr als 900 Mitarbeitern einen Arbeitsplatz schaffen. GÖTZE Rechtsanwälte begleiten seit 07/2010 das Baugenehmigungsverfahren auf Seiten der Bauherrin. Das öffentliche Baurecht ist eines der Referenzgebiete unserer Kanzlei. Nähere Informationen zum Unister-Neubau:
  • Wasserecht: Im Rahmen des postgradualen Studienganges “Change Management in der Wasserwirtschaft” (Uni Leipzig und HTWK) hält Dr. Roman Götze am 31. Juli 2010 eine Vorlesung zum Thema „Rechtsschutz beim Vollzug der WRRL“ Näheres zum Studiengang finden Sie auf der Website der HTWK. Die vortragsbegleitenden Folien erhalten Sie hier.
  • Einzelhandelssteuerung: GÖTZE Rechtsanwälte für Grundstückseigentümer in Niedersachen erfolgreich: Die Stadt Peine hat im Rahmen der Änderung ihres Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbe- und Sondergebiet Peine Nord – Stederdorf“ von der ursprünglich vorgesehenen erdrosselnde Regelung zur Zulässigkeit von zentren- und nichtzentrenrelevantem Einzelhandel zugunsten einer flexibleren Festsetzung Abstand genommen, die unseren Mandanten ermöglicht, nicht nur den Bestand zu sichern, sondern auch die Nutzung zu ändern und sich zu erweitern, freut sich Rechtsanwalt Wolfram Müller-Wiesenhaken. Wir sind in diesem Bereich auf kommunaler Seite und auf Vorhabenträgerseite aktiv. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

12. Juli 2010

  • Amtsgericht Leipzig stärkt Rechte des Fluggastes: Das Amtsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 die Rechte des Fluggastes gestärkt und ein Flugunternehmen zur Zahlung der durch die EU-Fluggastverordnung vorgesehenen Entschädigung verurteilt. Das Amtsgericht folgte dabei einer weiten Auslegung des Begriffs des Fluggastes und stellte klar, dass die durch die Fluggastverordnung gewährten Entschädigung auch einer juristischen Person – und nicht nur dem Reisenden selbst – zusteht. “Im Lichte des Schutzzwecks der Verordnung eine im Ergebnis und in der Begründung begrüßenswerte Entscheidung, die auch ohne die von uns angeregte Anrufung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) überzeugt“, meint Rechtsanwalt Dr. Roman Götze. Lesen Sie hierzu:

28. Juni 2010

  • Bürgerinitiative Freetz mit GÖTZE RAe gegen Biogasanlage: Im niedersächsischen Freetz (Gemeinde Lengenbostel) – zwischen Hamburg, Rotenburg (Wümme) und Stade – soll auf einem 10,5 Hektar großen Betriebsgelände eine Biomethananlage mit einer Leistung von 4,5 MW errichtet werden. Für den Betrieb wird pro Jahr eine Fläche von 1350 Hektar Mais benötigt, der von weiter gelegenen Anbauorten angeliefert werden muss. Tatsächlich handelt es sich um eine der größten Biogasanlagen Norddeutschlands. GÖTZE Rechtsanwälte vertreten die Bürgerinitiative in allen zur Genehmigung der Anlage erforderlichen Verfahren. „Gegen diese “Mammut-Biogasanlage” lassen sich erhebliche rechtliche Einwände mobilisieren, die aus unserer Sicht die Bauleitplanung für die Genehmigung der Anlage an diesem Standort unmöglich machen“, kündigt Rechtsanwalt Müller-Wiesenhaken im Vorgriff auf die in Kürze vorzulegende Stellungnahmeschrift im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren an. „Die Anlage sprengt den Rahmen des Möglichen; auch Belange von Natur und Landschaft werden ausgeblendet. Wir werden auf allen Ebenen rechtlich dagegenhalten und die erforderlichen – auch gerichtlichen – Hebel ansetzen.“ Näheres auch unter www.freetz.de.
  • Aktuelle Rechtsfragen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen: IWU-Seminar am 12. Juli 2010 in Magdeburg (Dr. Roman Götze und Wolfram Müller-Wiesenhaken gemeinsam mit Lucretia Löscher). Näheres hierzu erfahren Sie aus dem Flyer.

28. Mai 2010

  • Planfeststellungsverfahren CTL: Für unsere Mandanten – wir vertreten ca. 65 Familien aus den an die Waldbahn grenzenden Wohnquartieren – haben wir am 20. Mai 2010 fristgerecht Einwendungen bei der Anhörungsbehörde platziert. Diese betreffen in erster Linie das Schallschutzkonzept, das nach unserer Auffassung und nach der fachtechnischen Bewertung des Gutachters (Dipl.-Ing. Förster) an gravierenden konzeptionellen und handwerklichen Mängeln leidet. Lesen Sie hierzu den Artikel aus der Leipziger Volkszeitung vom 25. Mai 2010. Näheres hierzu unter www.stopp-waldbahn.de. Auch wir werden weiter berichten.
  • Novelle des EEG: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition mehrheitlich die Änderung der Förderung der Solarenergienutzung beschlossen (BT-Drs. 17/1147). Der Bundesrat vermochte nur noch marginale Änderungen im Vermittlungsausschuss durchzusetzen. GÖTZE Rechtsanwälte haben das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleitet und hier insbesondere auf die unzulängliche Vertrauensschutzregelung in § 20 IV EEG (n.F.) aufmerksam gemacht, die – zumindest prima facie – Freiflächenanlagen auf Fachplanungsflächen benachteiligt. Zum Thema „Freiflächenanlagen auf Fachplanungsflächen“ ist soeben im aktuellen Heft der Zeitschrift für Umweltrecht ein Aufsatz erschienen, in dem wir die vergütungsrechtlichen und fachplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen näher beleuchtet haben. Nähere Informationen und Materialen zur EEG-Novelle:
  • Vorträge: Rechtsanwalt Wolfram Müller-Wiesenhaken referierte am 4. Mai 2010 an der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (Jena) zum Thema “Aktuelle anlagenbezogene Fragen des Umweltschutzes”. Des Weiteren hielt er einen Vortrag auf dem 12. Chemnitzer Fachseminar Schall – Immissionsschutz am 20. April 2010 zum Thema “Aktuelle Fälle aus der Rechtssprechung zu anlagenbezogenem Lärm”. Rechtsanwalt Dr. Roman Götze und Rechtsanwalt Wolfram Müller-Wiesenhaken führten am 10. und 11. Mai 2010 ein Seminar “Fachliche und rechtliche Anforderungen an Nebenbestimmungen bzw. Inhaltsbestimmungen bei umweltrechtlichen bzw. baurechtlichen Zulassungsentscheidungen” (StFR) durch.

16. April 2010

  • Waldbahn Markkleeberg: Einen wichtigen Zwischenerfolg konnte die Bürgergemeinschaft Waldbahn mit GÖTZE Rechtsanwälte erreichen. Im Planfeststellungsverfahren für den City-Tunnel-Leipzig wurde die Trasse der sogenannten Waldbahn erstmals einbezogen. Die Bahn als Vorhabenträgerin kam damit einer von uns im Verfahren mehrfach aufgestellten Forderung nach (dazu bereits unten die Meldungen vom 6. November 2009, vom 23. Oktober 2009 und 2. Juni 2009). Ein großer Teil der von uns vertretenen Anlieger soll jetzt passiven Schallschutz erhalten. Wir werden das Verfahren weiterhin kritisch begleiten und sind optimistisch, hier noch weitere Verbesserungen der Situation der Betroffenen erreichen zu können. Zum Hintergrund:
  • Novellierung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes: Das Sächsische Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) wird 2010 an das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) angepasst und grundlegend novelliert. Am 15. April 2010 erstattete Dr. Roman Götze dem Sächsischen Landtag (Innenausschuss) ein mündliches Sachverständigengutachten. Zur Novellierung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes stehen Ihnen folgende Hintergrundinformationen zur Verfügung:

1. April 2010

  • Veranstaltungen: Unsere Kollegin Anemon Boelling führte am 29. März 2010 in Dresden ein Tagesseminar „ Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht “ durch (VWA Dresden). Das neue Wasserrecht (WHG) und dessen Folgen für den wasserrechtlichen Vollzug in Sachsen behandelt Dr. Roman Götze in zwei Seminaren am 1. April 2010 (In-House für den Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge) und am 13. April 2010 (VWA Leipzig). Gemeinsam mit Dr. Wolfgang Peters führt Dr. Roman Götze am 12. April 2010 eine Veranstaltung zum Umwelthaftungsgesetz (In-House für die Stadt Leipzig) durch. Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Freizeitlärm, Lärm von Sportanlagen, Gaststätten und Kindern stehen im Mittelpunkt eines Vortrages, den Wolfram Müller-Wiesenhaken und Dr. Roman Götze am 28. April 2010 in Magdeburg halten (Veranstaltungsflyer). Am 29. April 2010 halten Dr. Roman Götze und Wolfram Müller-Wiesenhaken gemeinsam mit Lucretia Löscher ein Seminar „ Photovoltaik-Freiflächenanlagen und EEG-Novelle 2010 – Planung und Zulassung was geht noch vor dem Stichtag und wie weiter?“ (Veranstaltungsflyer).
  • Raumordnung und Landesplanung: Am 15. April 2010 erstattet Rechtsanwalt Dr. Roman Götze dem Sächsischen Landtag ein Gutachten im Rahmen einer Sachverständigenanhörung des Rechts- und Innenausschusses zur Novellierung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG). Im Kern geht es um die Frage, wie der Freistaat Sachsen in Ergänzung zum Raumordnungsgesetz die landesrechtlichen Spielräume sinnvoll, vollzugstauglich und rechtskonform nutzen kann. Näheres zu unserer Expertise im Planungsrecht finden Sie hier.
  • Publikation: Unser Beitrag Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf Fachplanungsflächen – planungsrechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Nachnutzung von Deponien (Götze/Boelling/Löscher) ist zur Veröffentlichung in ZUR 2010, 245 ff. angenommen. Es zeigt sich einmal mehr, dass – in Umkehrung des Satzes von Ernst von Feuchtersleben – die Theorie auch „die Wurzel“ und nicht nur die „Blüte der Praxis“ ist. Auf der Grundlage unserer Überlegungen konnten wir im Auftrag eines Vorhabenträgers aktuell eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer in Nachsorge befindlichen Deponie zur Genehmigung führen.
  • Baustopp für Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 31. März 2010 (Az.: RN 6 S 10.274; Download der anonymisierten Entscheidung) den Bau und Betrieb einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk gestoppt und damit dem Eilantrag des von uns vertretenen Nachbarn stattgegeben. Die Kammer ist in ihrer Entscheidung damit sowohl unserer rechtlichen als auch der fachlichen Bewertung des von uns beauftragten Gutachters, Herr Dipl. -Ing. Förster gefolgt. Nach summarischer Prüfung spreche Überwiegendes dafür, dass weder im Regelbetrieb noch im Kampagnenbetrieb (zur Erntezeit) die für ein Dorfgebiet geltenden Immissionswerte eingehalten werden können und damit das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt werde. Im weiteren Verfahren sei vor allen eine Gesamtbetrachtung mit dem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb (Rinderviehanlage) vorzunehmen, was bislang ebenfalls nicht geschehen ist. Wir gehen davon aus, dass die Biogasanlage an diesem Standort nicht mehr in Betrieb genommen werden kann, da es technisch und wirtschaftlich nicht möglich ist, sie von der schutzwürdigen Nachbarschaft hinreichend sicher abzuschirmen. Die Problematik des tieffrequenten Schalls wird Gegenstand des beim Verwaltungsgericht Regensburg anhängigen Hauptsacheverfahrens sein.

5. März 2010

  • Baurecht: Die von uns in Zusammenarbeit mit Bosch & Partner und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vorgelegte Arbeitshilfe Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht zu “Restriktionen und Spielräumen bei der Ausweisung von Baugebieten und der Vorhabenzulassung in Überschwemmungsgebieten“ ist jetzt auf den Internetseiten des MIL Brandenburg hinterlegt. Die Arbeitshilfe berücksichtigt bereits das neue WHG und ist nicht nur in Brandenburg sondern auch in Rheinland-Pfalz zum Vollzug empfohlen worden.

23. Februar 2010

  • Vorträge: Am 24. Februar 2010 halten Dr. Roman Götze und Wolfram Müller-Wiesenhaken in Magdeburg (IWU) ein Seminar zum Thema Hochwasserschutz und Bauleitplanung. Nähere Informationen finden Sie im dazugehörigen Flyer. Das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Sächsische Wassergesetz stehen im Zentrum eines Vortrages, den Rechtsanwalt Dr. Roman Götze am 10. März 2010 in Dresden anbietet (Seminarflyer VWA Dresden). Am 17. März 2010 referiert Dr. Roman Götze – gemeinsam mit Siegfried de Witt – in Magdeburg im Rahmen eines VHW-Seminars (Veranstaltungsflyer) über Aktuelle Fragen des Bauordnungsrechts (Werbeanlagen, Abstandsflächen, Garagen und Stellplätze). Auf der am 25. März 2010 stattfindenden Fachkonferenz (Konferenzflyer) zu den “Auswirkungen der Abfallrahmenrichtlinie auf die Abfallwirtschaft und Stoffströme in Deutschland” wird Rechtsanwältin Anemon Boelling zum Thema Das Ende der Abfalleigenschaft aus Sicht der Altholzindustrie sprechen.
  • Publikationen: Unter Druck? – Die „priority order“ der Abfallrahmenrichtlinie könnte Auswirkungen auf das Regelungssystem der Altholzverordnung haben. Unter diesem Titel wirft Rechtsanwältin Anemon Boelling in einem Artikel des Recycling-Magazins (Ausgabe 4/2010, S. 20 f.) ein Schlaglicht auf die anstehende Implementation der Abfallrahmenrichtlinie. Voraussichtlich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) erscheint unsere Abhandlung Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf Fachplanungsflächen – planungsrechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Nachnutzung von Deponien (Götze/Boelling/Löscher).

25. Januar 2010

  • Fachanwältin für Verwaltungsrecht: Unserer Kollegin Anemon Boelling wurde im Januar 2010 durch die Rechtsanwaltskammer Berlin der Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen. „Damit setzen wir konsequent den Weg einer qualitätsgesicherten Schwerpunktbildung im Verwaltungsrecht, insbesondere Umwelt-, Bau- und Fachplanungsrecht fort.“, freut sich Rechtsanwalt Dr. Roman Götze. Mit Frau Kollegin Boelling gehören unserer Kanzlei an den Standorten Leipzig und Berlin jetzt 3 Fachanwälte für Verwaltungsrecht an.

4. Januar 2010

  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht: Es ist uns eine Freude, mitzuteilen, dass unserem Kollegen Wolfram Müller-Wiesenhaken im Dezember 2009 durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ verliehen wurde. Damit wächst die Zahl der durch Fachanwaltschaften ausgewiesenen Berufsträger bei GÖTZE Rechtsanwälte auf 2, im Anwaltshaus im Messehof Leipzig insgesamt auf 10. Wir rechnen damit, dass unsere Kollegin Anemon Boelling sich in Kürze ebenfalls in die Phalanx der Fachanwälte für Verwaltungsrecht unseres Büros einreihen kann. Frau Boelling betreibt die Fachanwaltszulassung bei der Rechtsanwaltskammer Berlin.

17. Dezember 2009

  • Dresdner Baurechtstage: Im Rahmen der 11. Dresdner Baurechtstage (VHW Sachsen) gab Dr. Roman Götze einen Bericht über die „Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Städtebaurecht“. In einer Tour d´horizon durch die wichtigsten BVerwG-Judikate seit Dezember 2008 wurden unter anderem die viel beachteten Entscheidungen des 4. Senates zum Thema Einzelhandelssteuerung (Schutz zentraler Versorgungsbereiche; § 34 III BauGB; § 9 II a BauGB, zu § 9 Abs. 2a BauGB auch unter Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes), Privilegierung von Hybrid-Photovoltaikanlagen und zum Abwehranspruch des Eigentümers eines Denkmals analysiert und – mitunter kritisch – gewürdigt. Die vortragsbegleitenden Folien stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht – in zwei Verfahren zu § 34 III BauGB – im Rahmen der heutigen Verhandlung auf der von uns gestern prognostizierten Linie verhandelt und entschieden (Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes) .
  • Tieffrequenter Schall: Der vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (Au 5 K 09.31) geführte Rechtsstreit gegen eine Baugenehmigung für die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage ist für die von uns vertretenen Nachbarn erfolgreich beendet worden. Im Rahmen des Hauptsacheverfahrens – über das Eilverfahren haben wir mit Meldung vom 30. März 2009 berichtet – wurde ein Vergleich geschlossen, durch welchen die Baugenehmigung um die von uns geforderten Nebenbestimmungen (Einbau eines Schalldämpfers zur Reduzierung der tieffrequenten Schallkomponenten) ergänzt worden ist. Damit ist nun rechtssicher gewährleistet, dass durch den Betrieb der Biogasanlage die Anhaltswerte des Beiblattes 1 der DIN 45680 nicht mehr überschritten werden. Weiteres zum Problemfeld des tieffrequenten Schalls unter Rechtsgebiete und Veranstaltungen.

4. Dezember 2009

  • On the Road again: Am 8. Dezember 2009 führt RA Dr. Roman Götze gemeinsam mit RA Siegried de Witt ein Seminar “Entschädigungsrecht im Naturschutz” durch (Veranstaltungs- programm). RA Wolfram Müller-Wiesenhaken tritt gemeinsam mit Dr. Rainer Kubicek am 9. Dezember 2009 bei einer Veranstaltung “Rechtssicherer Umgang mit dem Phänomen Tieffrequenter Schall” auf (Veranstaltungsflyer) – näheres dazu unter Rechtsgebiete. Am 11./12. Dezember 2009 referiert RA Dr. Roman Götze im Rahmen des Fachlehrganges Verwaltungsrecht der Deutschen Anwalt Akademie über Enteignung und Entschädigung.
  • Genehmigungsmanagement: GÖTZE Rechtsanwälte bauen derzeit – bestärkt durch aktuelle Mandatsentwicklungen – das Kompetenzfeld “Projektmanagement / Genehmigungsmanagement” aus. Federführend ist Rechtsanwältin Anemon Boelling. Gerade bei Vorhaben, die in der Öffentlichkeit kontrovers beurteilt werden und einer förmlichen Erörterung bedürfen, also insbesondere industriellen Anlagen, Kraftwerken oder Tierhaltungsanlagen, erweist sich die Einschaltung eines “externen Projektmanagers bzw. Verhandlungsleiters” auch für Genehmigungsbehörden als sachdienlich und – wie die Erfahrungen zeigen durchaus auch – konsensfördernd. Fokussiert auf die wesentlichen Aspekte des Verfahrens und determiniert durch das Gebot der Fairness lassen sich die umstrittenen Themen idealiter in einer Diskurssituation (Habermas) erörtern, wenn ein juristisch und verhandlungstaktisch versierter externer Verfahrensmanager die Erörterung unter Einhaltung strikter Spielregeln führt, strukturiert und moderiert. Näheres hierzu erfahren Sie in der Rubrik Leistungen.

6. November 2009

  • Waldbahn Markkleeberg: Unter aktiver und zahlreicher Beteiligung der betroffenen Bürger wurde am 5. November 2009 im Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG „City Tunnel / NEM“ der Themenkomplex „Waldbahn“ erörtert. Die DB Netz AG reagierte auf die rechtlichen Angriffe und die fachgutachterliche Stellungnahme des von den Einwendern beauftragten Lärmsachverständigen Dipl.-Ing. Lothar Förster sehr formalistisch und ohne ernsthaftes Verständnis für die Betroffenheit der Anlieger. Die Vertreter der DB Netz AG wiesen weiterhin die Verantwortung für die im Bereich der Gesundheitsgefährdung liegende Lärmbelastung ausschließlich den Anliegern zu, die sich in den förmlich geplanten Baugebieten an der faktisch still gelegten Waldbahn ansiedelten. Diese Argumentation kann und wird so nicht stehen bleiben, sind sich Anwälte und Anlieger sicher. Die Bürgerinitiative hält den Druck auf die Bahn aufrecht und wird mit anwaltlicher Unterstützung alle Wege beschreiten, um zu verhindern, dass es zu den prognostizierten gesundheitsschädlichen Lärmbeeinträchtigungen kommt. Zum Hintergrund der Auseinandersetzung bereits unsere Meldungen vom 23. Oktober 2009 und 2. Juni 2009 sowie:
  • Leipziger Volkszeitung vom 6. November 2009, S. 21
  • Hallo! Leipzig
  • Präsentationsfolien GÖTZE RAe zum Erörterungstermin am 5.11.2009
  • Präsentationsfolien Förster & Wolgast zum Erörterungstermin am 5.11.2009
  • Internetberichterstattung der Bürgergemeinschaft Stopp Waldbahn

26. Oktober 2009

  • Photovoltaik: GÖTZE Rechtsanwälte haben gemeinsam mit Bosch & Partner und Mack Solar Engineering ein Gutachten Grundlagen zur regionalplanerischen Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen am Beispiel der Region Lausitz-Spreewald erarbeitet. Die Ergebnisse dieses interdisziplinären Projektes sind jetzt auf den Seiten der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg online verfügbar:

23. Oktober 2009

  • Waldbahn Markkleeberg: Am 5. und 6. November werden die Einwendungen zum Themenkomplex „Waldbahn“ im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „City-Tunnel Leipzig“ erörtert. Mit Blick auf die Brisanz des Themas, das sich abzeichnende Medienecho und die bislang unbefriedigende, verharmlosende und verfehlte Sachbehandlung durch die DB Netz AG rechnen wir mit einem interessanten Erörterungstermin. Wir sind gespannt, wie die Vertreter der Deutschen Bahn AG und die Anhörungsbehörde mit den von uns aber auch der Stadt Markkleeberg aufgezeigten Ungereimtheiten und offensichtlichen Mängeln des Antrages umgehen werden. Die bisherige Gegenäußerung der Antragstellerin ist alles andere als überzeugend und wirft eine Vielzahl neuer Fragestellungen auf, gibt sich Rechtsanwältin Anemon Boelling kampfentschlossen: Wir bleiben für die von uns vertretenen Anwohner am Ball und werden den Planfeststellungsbeschluss notfalls auch auf den gerichtlichen Prüfstand stellen. Näheres hierzu finden Sie auf den Webseiten stopp-waldbahn.de und Hallo! Leipzig .
  • Vorträge: Im Rahmen zweier In-House-Seminare für das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg am 26. Oktober und 12. November 2009 stellen RA Wolfram Müller-Wiesenhaken und RA Dr. Roman Götze die in interdisziplinärer Kooperation mit Bosch & Partner (Herme) erstellte Arbeitshilfe “Hochwasserschutz und Bauleitplanung” vor. Adressaten dieser internen Veranstaltung sind Mitarbeiter von Baubehörden, Wasserbehörden und Gemeinden. Rechtsanwalt Dr. Roman Götze tritt außerdem am 30./31. Oktober 2009 als Dozent im Rahmen des Fachanwaltskurses der Deutschen Anwaltakademie auf (Öffentliches Wirtschaftsrecht – Gewerbe, Handwerk, Gaststätten).
  • Umwelthaftung: Immer mehr Unternehmen geben bei der Vorbereitung von Investitionen dem Thema „Umwelthaftung“ die ihm gebührende Aufmerksamkeit. Gemeinsam mit den Partnern im Netzwerk Umwelthaftung (netzwerk-umwelthaftung.de) Dr. Wolfgang Peters (Peters Umweltplanung, Berlin) und Wolfgang Herzog (BÖF, Kassel) haben wir die Erweiterung der Betriebsflächen eines namhaften deutschen Spirituosenunternehmens mit einem Gutachten zur „Beurteilung des Vorkommens und der potenziellen Betroffenheit von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen und Risikoanalyse nach Umweltschadensgesetz“ begleitet. Rechtzeitige Diligence-Maßnahmen sind das Gebot der Stunde. Wir haben das Thema Umwelthaftung seit Jahren im Rahmen von Fachvorträgen und Publikationen behandelt.

22. Oktober 2009

  • Lehrveranstaltung: Frau Kollegin Boelling hat aufgrund ihrer Erfahrung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren an der TU Dresden – Fakultät Maschinenwesen / Institut für Energietechnik – eine Lehrverpflichtung angenommen. Im Rahmen der Ringvorlesung „Betrieb und Instandhaltung von Energieanlagen“ wird sie am 11. November 2009 zum Thema „Planungs- und Genehmigungsrecht von energietechnischen Anlagen“ referieren.

30. September 2009

  • Photovoltaik: Das Land Brandenburg beabsichtigt, im Rahmen seiner Energiestrategie die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. GÖTZE Rechtsanwälte beraten das Land Brandenburg (Gemeinsame Landesplanung) als Teil eines Expertenteams unter Führung von Dr. Günnewig (Bosch & Partner, Hannover). Erste Arbeitsergebnisse (Kurzfassung des Zwischenberichts „Strategien zur raumordnerischen Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“) sind jetzt auf der Website der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin/Brandenburg verfügbar. Beachten Sie zu diesem Thema auch unser Seminar “Aktuelle Rechtsfragen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen”.
  • Wir bilden aus: Seit 2. September ist Frau Stella Vanessa Schur als Auszubildende Mitglied unseres Teams. Frau Schur ist bereits im 3. Lehrjahr und stößt von einer anderen Kanzlei auf eigenen Wunsch zu uns. Unter der Anleitung von Frau Ruschel wird Frau Schur den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten erlernen.
  • Hochwasserschutz und Bauleitplanung: Der von uns – gemeinsam mit Bosch & Partner (Herne) für ein Landesministerium erstellte Leitfaden „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ (Endbericht September 2009) liegt inzwischen vor. Im Rahmen dieser Studie haben wir die Restriktionen aber auch Spielräume bei der Ausweisung von Baugebieten und der Vorhabenzulassung in Überschwemmungsgebieten beleuchtet. Derzeit schreiben wir das Papier unter Berücksichtigung der WHG-Novelle 2009 fort.

24. September 2009

  • Lichtfest Aufbruch Leipzig – 20 Jahre Friedliche Revolution und Einheit Europas: Unter diesem Motto illuminiert die Stadt Leipzig in Kooperation mit Architekten, Lichtplanern, Designern und Künstlern aus verschiedenen europäischen Ländern entlang des historischen Demonstrationsweges von 1989 am 9.10.2009 ab 18:00 Uhr ausgewählte Objekte, die symbolisch für den Geist der friedlichen Umwälzungen des Herbstes 1989 stehen. Wir sind außerordentlich stolz darauf, dass der Messehof Leipzig, in dem wir mit unserem Leipziger Büro residieren, als einziges Objekt in der zentralen Innenstadt an dem Lichtfest teilnimmt. Die beleuchteten Reliefsäulen im Eingangsbereich der Messehofpassage werden dazu in weißes Licht getaucht und zeigen temporär eingebrachte Schriftbänder; die übliche Farbbeleuchtung ist ausgeschaltet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Themenseite der Leipziger Volkszeitung.

9. September 2009

  • Eilantrag gegen Chinon Center erfolglos: Eine Nachbarin des Chinon Centers Hofheim (CCH) ist heute mit ihrem Eilantrag gescheitert (anonymisierter Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 9.9.2009 – 8 L 2310/09.F3). Das Gericht hat dem Kreisbauamt und dem von uns vertretenen Vorhabenträger attestiert, dass die Belange der Nachbarn ausgewogen berücksichtigt worden sind. Nähere Informationen zum CCH:
  • Pressemitteilung des VG Frankfurt am Main
  • “Einwände abgeschmettert” – Meldung in der Frankfurter Neue Presse
  • “Widerspruch gegen Genehmigung abgelehnt” – Artikel im Wiesbadener Kurier
  • Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau zur Bebauung des Chinonplatzes
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (September 2009) – Das Chinon Center rettet die Altstadt
  • Bericht in der Hofheimer Zeitung vom 13. März 2009
  • Themenseite der Kreisstadt Hofheim/Taunus
  • “Zum zweiten Mal Baustopp beantragt” – Wiesbadener Kurier
  • “Wieder Widerspruch gegen das Center” – Frankfurter Neue Presse
  • Themenseite der MIB AG

19. August 2009

  • Baubeginn in Hofheim/Taunus: Nachdem die Baugenehmigung für das Chinon Center Hofheim (CCH) im Mai ergangen war (dazu unsere Meldung vom 20.6.2009), sind inzwischen die Bauarbeiten für das Einkaufszentrum in vollem Gange. Lesen Sie dazu auch die Meldungen in der Frankfurter Neue Presse.
  • Umweltinformationsrecht: In einem derzeit beim Verwaltungsgericht Leipzig anhängigen Verfahren soll die rechtsgrundsätzliche Frage geklärt werden, ob die Unternehmen der Deutsche Bahn AG – hier: DB Netz AG – als sogenannte “private informationspflichtige Stelle” den Zugang zu Umweltinformationen gewähren müssen (download anonymisierte Klagebegründung). Das Verfahren wird bundesweit mit Interesse verfolgt. Der Deutschlandfunk hat jüngst über die Verweigerungshaltung der Deutschen Bahn-Unternehmen und die aktuellen rechtstatsächlichen Untersuchungen des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) berichtet ; im juristischen Schrifttum (etwa: Schomerus/Tolkmitt, ZUR 2009, 188) wird die auch von uns vertretene Auffassung präferiert. GÖTZE Rechtsanwälte sind auf Fragen des Rechts der Umweltinformationen – insb. Beschaffung von Informationen oder Abwehr unberechtigter Informationsersuchen – spezialisiert . Dazu auch der Leserbrief von Dr. Roman Götze an die Leipziger Internet Zeitung.
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht: Rechtsanwalt Dr. Roman Götze übernimmt ab Oktober 2009 den Fachanwaltskurs Öffentliches Wirtschaftsrecht bei der Deutschen Anwaltakademie (DAA), den zuvor Frau Kollegin Hilke Böttcher (Hamburg) betreut hatte. Das Engagement bei der Deutschen Anwaltakademie entspricht unserem Credo, durch beständige Dozententätigkeit und den Diskurs mit spezialisierten Praktikern auf unseren Beratungsfeldern höchste Qualität zu gewährleisten. Näheres hierzu unter Veranstaltungen und Über uns.

5. August 2009

  • Talk aus dem Ringcafe: Unter dem – interessanten – Generalthema “Die Lust an der Macht” plauderte Dr. Roman Götze im Deutschen Christlichen Fernsehen (dcf) mit Moderator Dr. Reinhard Steinbruch und weiteren Gästen, unter anderem dem Pianisten Waldemar Grab, in der Sendung Ring-Podium – Talk aus Leipzig über Macht in Politik und Gesellschaft. Die Rolle des Anwalts im Spannungsfeld von Mandanteninteressen und Moral, die diabolische und narzistische Facette von „Macht“ (Klaus Manns Mephisto u.a.) aber auch die im demokratischen Staatswesen „demokratisch rückgekoppelte“ Macht der Verwaltung kamen ebenso zur Sprache wie die Machtfrage im Kontext der Deutschen Einigung. Die Aufzeichnung der Sendung können Sie hier ansehen.

15. Juli 2009

  • Umwelthaftung: Unsere Kollegin Anemon Boelling tritt im Rahmen des Symposions “Managementsysteme für Profis” in Bonn auf und hält dort einen Vortrag zum Thema “Haftungsrisiken im Unternehmen erkennen und vermeiden”. Näheres im Programmflyer des Veranstalters. GÖTZE Rechtsanwälte sind Netzwerkpartner im NETZWERK UMWELTHAFTUNG. Das Netzwerk ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss unabhängiger Experten mit umweltrechtlichem, umweltplanerischem oder umweltfachlichem Schwerpunkt.
  • Handbuch des öffentlichen Baurechts: Die 24. Ergänzungslieferung des von Hoppenberg/de Witt herausgegebenen Handbuches des öffentlichen Baurechts ist jetzt verfügbar. Neben dem von Dr. Roman Götze bearbeiteten Beitrag “Bauordnungsrecht – Die materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen” (z.B. bauliche Anlage, Abstandsflächen, Stellplätze etc.) enthält die 24. EL die Beiträge „Formelle Zulässigkeitsvoraussetzungen“ (Kasten), Genehmigungsfreistellung (Jäde) und Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht (Fischer).

20. Juni 2009

  • Chinon Center Hofheim: Mit der Erteilung der Baugenehmigung hat der Main-Taunus-Kreis jetzt „grünes Licht“ für das Chinon Center gegeben. Vorausgegangen war auf Seiten des Vorhabenträgers, der Stadt Hofheim/Taunus und des Kreises eine sorgfältige Prüfung aller möglicherweise berührten privaten und öffentlichen Belange im Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanverfahren. GÖTZE Rechtsanwälte haben das Projekt Chinon Center seit 2007 beratend begleitet.
  • Vorträge: Rechtsanwalt Wolfram Müller hält am 1. Juli 2009 gemeinsam mit Herrn Dr. Rainer Kubicek in Magdeburg (IWU) einen Vortrag zum Thema “Tieffrequenter Schall, Rechtssicherer Umgang mit diesem Phänomen, Besonderheiten bei der Beurteilung“ (Veranstaltungsflyer Seite 1 und Seite 2). Rechtsanwalt Dr. Roman Götze tritt gemeinsam mit Rechtsanwalt Siegfried de Witt am 25. August 2009 in Magdeburg im Rahmen eines VHW-Seminars zum Thema „Bestandsschutz im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ auf. Am 12. August 2009 referieren Rechtsanwältin Anemon Boelling und Rechtsanwalt Dr. Roman Götze in Dresden zum Thema „Aktuelles Abfallrecht“ (VWA Sachsen).
  • Beamtenrecht: Im Fall eines von GÖTZE Rechtsanwälte vertretenen niedersächsischen Beamten hat das Verwaltungsgericht Lüneburg dessen Dienstliche Beurteilung für rechtswidrig erklärt. Näheres zur Urteilsbegründung und der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung des Urteils erfahren Sie hier .

2. Juni 2009

  • Waldbahn Markkleeberg: GÖTZE Rechtsanwälte unterstützen ca. 50 Betroffene der sogenannten Waldbahn im Planfeststellungsverfahren „City-Tunnel-Leipzig, netzergänzende Maßnahmen“. Die in den letzten Jahren eine Art „Dornröschenschlaf“ fristende Eisenbahnstrecke – seit 2002 ist der reguläre Zugverkehr eingestellt – soll im Zuge des Ausbaus der Hauptstrecke für den allgemeinen Güter- und Personenverkehr als Umgehungs- und Entlastungsstrecke ausgebaut werden. In den letzten Jahren sind an der Trasse allerdings Wohngebiete geplant und errichtet worden, deren offensichtlicher Schutzanspruch (Schall, Erschütterungen etc.) bisher von der Bahn in ihren Planungen des City-Tunnels-Leipzig völlig ausgeblendet wurde. Wir haben für die von uns vertretenen Betroffenen – fristgerecht – diesbezüglich Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren (hierzu unsere Vortragsfolien zur Bürgerversammlung am 25.5.2009) erhoben. Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie auf der Homepage der Bürgergemeinschaft „Stopp Waldbahn“ unter www.stopp-waldbahn.de. Wir werden an dieser Stelle ebenfalls fortlaufend über aktuelle Entwicklungen berichten.

12. Mai 2009

  • Hauptstadtbüro: GÖTZE Rechtsanwälte eröffnen neuen Standort in Berlin. Mit unserem Büro in der Behrenstraße 29, 10117 Berlin – im Verbändehaus des Verbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft – sind wir noch näher an den politischen Entscheidungsprozessen und unseren Berliner Mandanten. Den Berliner Standort wird Frau Kollegin Anemon Boelling leiten.
  • Verbandstätigkeit: Wir gratulieren unserer Kollegin, Rechtsanwältin Anemon Boelling zur Ernennung zur Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), sie wird die Geschäftsführung neben ihrer Anwaltstätigkeit ausüben. EUWID hat hierüber in der Ausgabe 16/2009, das RECYCLING-Magazin in den Ausgaben 08/2009 und 09/2009 berichtet. Die Verbandstätigkeit beim BAV bringt auch für unsere Kanzlei interessante synergetische Effekte mit sich, denn Frau Kollegin Boelling ist auch für uns überwiegend im Umweltrecht tätig.
  • Steuerung Einzelhandelsentwicklung: In Großenhain – einer Großen Kreisstadt im Landkreis Meißen – sind im April 2009 die ersten beiden Bebauungspläne nach § 9 IIa BauGB in Kraft getreten. GÖTZE Rechtsanwälte haben die bauplanungsrechtlichen Verfahren begleitet. Mit der durch das BauGB 2007 eingeführten Festsetzung zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche können die Gemeinden durch sog. „einfache“ Bebauungspläne die Vorgaben beschlossener Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzepte wirkungsvoll sichern, insbesondere Einzelhandelsnutzungen ausschließen. Dadurch sind sie im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr auf die unpraktikable Regelung des § 34 III BauGB angewiesen. Die Stadt Großenhain ist eine der ersten Gemeinden in Sachsen, die diesen Schritt gegangen ist, freut sich Rechtsanwalt Wolfram Müller. Zu § 9 Abs. 2a BauGB auch ausführlich unter Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.

17. April 2009

  • Verstärkung unseres Teams: GÖTZE Rechtsanwälte werden künftig durch Rechtsanwältin Anemon Boelling verstärkt. Frau Kollegin Boelling war vor ihrem Einstieg bei GÖTZE Rechtsanwälte als Associate bei den juvegelisteten Kanzleien Meidert & Kollegen (Augsburg, München) und Andrea Versteyl Rechtsanwälte (Berlin) tätig. Sie ist wissenschaftlich durch Veröffentlichungen und Vortragstätigkeiten hervorgetreten. „Wir teilen den dienstleistungsbezogenen und durch Sorgfalt, interdisziplinäre und wirtschaftliche Lösungen geprägten Anspruch an unsere Beratungsleistung. Durch den Eintritt von Frau Kollegin Boelling in unsere Kanzlei können wir das Beratungsangebot und Engagement im Sektor Umwelt, insbesondere im Immissionsschutzrecht und Abfallrecht, entscheidend ausbauen und uns noch stärker überregional als immobilien- und umweltrechtliche „Boutique“ positionieren“, freut sich Rechtsanwalt Dr. Roman Götze über diesen Neuzugang. Lesen Sie auch die Vita von Rechtsanwältin Boelling (download).

30. März 2009

  • Baustopp für Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 24. März 2009 (Az.: Au 5 S 09.32; download der Entscheidung) die Erweiterung einer Biogasanlage gestoppt und damit dem Eilantrag des von uns vertretenen Nachbarn stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts war bereits aufgrund von Messungen an der Bestandsanlage davon auszugehen, dass – erst recht – der erweiterte Betrieb die Nachbarn sowohl im tieffrequenten als auch im hörbaren – A-bewerteten – Bereich erheblich mit Geräuschimmissionen belasten wird. Damit folgte das Verwaltungsgericht unserer Argumentation. „Anlagen zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien können – wie jede andere Anlage auch – nur im Einklang mit den Rechten der Nachbarn „ans Netz“ gehen, mahnt Rechtsanwalt Wolfram Müller. Der auf Anlagenzulassungsrecht – vor allem mit Focus auf sog. tieffrequenten Schall – spezialisierte Rechtsanwalt hatte bereits in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass Verwaltungsgerichte „den Stecker“ bei anderen zu lauten oder rücksichtslosen EEG-Anlagen „ziehen“ mussten (dazu unten die Meldungen vom 18. Juli 2008 (Biogasanlage mit BHKW) und 16. März 2008 (BHKW).
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwar mit Beschluss vom 29. Juni diese Entscheidung aufgehoben, das gegen die die Biogasanlage legalisierende Baugenehmigung geführte Hauptsacheverfahren ist jedoch beim Verwaltungsgericht Augsburg anhängig.
  • Beratung Stadt Zeitz: Das Einkaufszentrum „Michaelpark“ auf dem Areal der ehemaligen Artilleriekaserne ist genehmigt. „Durch das Projekt „Michaelpark“ ist eine sinnvolle Nachnutzung dieser ehemals militärisch genutzten Konversionsfläche gesichert“ betont Rechtsanwalt Dr. Roman Götze. GÖTZE Rechtsanwälte haben die Stadt Zeitz – in einer kommunalpolitisch sensiblen Angelegenheit (dazu auch die polemische Berichterstattung in der Mitteldeutschen Zeitung) – bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und gegenüber den Aufsichtsbehörden (Landesverwaltungsamt, Ministerium) vertreten.

13. März 2009

  • Einkaufscenter Arsenalplatz Wittenberg: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das 40-Millionen-Euro-Projekt ist unter „Dach und Fach“. Dieses für die Lutherstadt Wittenberg überaus positive Projekt hat damit eine weitere wichtige Wegmarke passiert, freut sich Rechtsanwalt Dr. Roman Götze. GÖTZE Rechtsanwälte haben das bauplanungsrechtliche Verfahren und die Vertragsverhandlungen auf Seiten des Vorhabenträgers intensiv begleitet. Näheres zum Projekt „Arsenalplatz Wittenberg“ erfahren sie auf der Webseite der MIB und der Mitteldeutschen Zeitung.
  • Buchveröffentlichung: Die Monographie „Vorläufiger Rechtsschutz vor deutschen Verwaltungsgerichten im Wirkfeld von EG-Richtlinien“ (download Flyer) von RA Dr. Roman Götze ist im Nomos-Verlag erschienen. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Seiten des Nomos Verlages.
  • Vorträge: Rechtsanwalt Dr. Roman Götze hält am 11. März 2009 in Dresden (VWA Sachsen) einen Vortrag zum Thema “Aktuelles Wasserrecht, das SächsWG, WHG und Schnittstellen zum Umweltrecht”. Am 12. März 2009 tritt Dr. Roman Götze beim Workshop “Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch Raumordnung” in Potsdam (Gemeinsame Landesplanungsstelle Berlin-Brandenburg) auf. Rechtsanwalt Wolfram Müller und Rechtsanwalt Dr. Roman Götze referieren am 31. März 2009 in Magdeburg (IWU) über “Immissionsschutz und Freizeitanlagen”.

5. Februar 2009

  • Vortrag: Gemeinsam mit RA Siegfried de Witt (Berlin/Dresden) führt Dr. Roman Götze am 4. März 2009 beim vhw (Volksheimstättenwerk) in Dresden ein Seminar zum Thema „Bestandsschutz im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht“ (Seminarprogramm) durch. Lesenswert zum Thema auch der Aufsatz von Roman Götze „Der passive Bestandsschutz im Baurecht auf dem Weg zu einem einfachrechtlichen Modell“, in SächsVBl. 2001, S. 257-263.
  • Beamtenrecht: GÖTZE Rechtsanwälte vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Eilantrag gegen vorläufige Dienstenthebung („Suspendierung“) erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht folgte unserer Argumentation und wies auf die Bedeutung der Ermessensausübung und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über die Dienstenthebung im Disziplinarverfahren hin.

17. Dezember 2008

  • Beamtenrecht: GÖTZE Rechtsanwälte vertreten bundesweit Gerichtsvollzieher in diversen dienstrechtlichen Angelegenheiten. Das dabei gewonnene Erfahrungswissen ist in den Aufsatz “Der Gerichtsvollzieher zwischen Selbstständigkeit und Weisungsgebundenheit” eingeflossen, mit dem Dr. Roman Götze und Anja Schöder den 124. Jahrgang der traditionsreichen Deutschen Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ 2009, 1 ff.) eröffnen. Näheres unter Rechtsgebiete/Öffentlicher Dienst/Gerichtsvollzieher

14. November 2008

  • Bauleitplanung: GÖTZE Rechtsanwälte erarbeiten im Rahmen eines Projektes des Landes Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung) eine Arbeitshilfe zum Thema “Hochwasserschutz und Bauleitplanung”. Rechtsanwalt Dr. Roman Götze: Wir freuen uns über die sich intensivierende Zusammenarbeit mit Bosch & Partner (www.boschpartner.de).
  • Vorträge: Im November hält Rechtsanwalt Dr. Roman Götze zwei Vorträge zu wasserrechtlichen Themen (“Das Sächsische Wassergesetz – Grundlagen, Schnittstellen zum Umweltrecht und aktuelle Entwicklungen“ sowie „Die WRRL und ihre Umsetzung im WHG und SächsWG“; näheres unter www.s-vwa.de). Außerdem führt er eine In-House-Veranstaltung in Hannover zum Thema “Umweltinformationsrecht” durch. Rechtsanwalt Wolfram Müller und Rechtsanwalt Dr. Roman Götze referieren im November in Magdeburg über “Aktuelle Rechtsfragen des verhaltensbezogenen und anlageninduzierten Lärms” (näheres unter www.iwu-ev.de).

22. Oktober 2008

  • Forschung und Entwicklung: GÖTZE Rechtsanwälte beraten die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg bei der Erarbeitung von Grundlagen zur regionalplanerischen Steuerung von Fotovoltaik Freiflächenanlagen. Im Rahmen eines gemeinsam mit Bosch & Partner (Hannover) durchgeführten Projekts sollen Steuerungsanforderungen für die Nutzung der Solarenergie herausgearbeitet und Handlungsoptionen anhand konkreter Planungsfälle in der Region Lausitz-Spreewald untersucht werden.

21. Oktober 2008

  • Aktuelle Vorträge: Rechtsanwalt Roman Götze und Rechtsanwalt Wolfram Müller führten am 9./10. Oktober an der StFR ein Seminar zum Thema “Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Schnittstellen zum Baurecht und Immissionsschutzrecht” durch. Am 22. Oktober 2008 referieren Rechtsanwalt Götze und Rechtsanwalt Müller in Magdeburg (IWU) zum Thema “Freizeitlärm, Sportanlagenlärm und Immissionen durch spielende Kinder”. Rechtsanwalt Müller führt gemeinsam mit Frau Dr. Horn (BBE) am 4. November 2008 an gleicher Stelle eine Veranstaltung zum Thema “Bauplanungsrechtliche Steuerung von Einzelhandelsnutzungen” durch.
  • Abfallrecht: GÖTZE Rechtsanwälte mit Leipziger Unternehmen gegen „Behälterflut“ erfolgreich. Das von uns vertretene Unternehmen berät Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit Abfallvermeidung bzw. Abfallmanagement (Müllschleusensysteme). Einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig, mit der zur Setzung von Impulsen zur Mülltrennung und Vermeidung gegenüber den Mietern die Zahl der gebührenpflichtigen Restmülltonnen reduziert werden sollte, setzte die Stadtverwaltung nur kurzen Widerstand entgegen. Auch wenn infolge der Aufhebung der angegriffenen Bescheide eine grundsätzliche Klärung (noch) nicht erfolgen konnte, bleiben wir hier „am Ball“. Die Leipziger Volkszeitung (LVZ) hat über diesen Fall berichtet (download).

10. September 2008

  • Team: Herr Kollege Steffen Gerchel ist jetzt als Rechtsanwalt zugelassen. Wir freuen uns über die Verstärkung unserer Anwaltsgemeinschaft, betont Rechtsanwalt Wolfram Müller. Kontinuität, behutsames Wachstum und Bindung von – bei uns excellent ausgebildeten – Nachwuchsjuristen an unser Haus bleiben die Grundprinzipien unserer unverändert dynamischen Kanzlei.
  • NEU: Publikation zur WRRL: Der Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Roman Götze „Rechtsschutz im Wirkfeld von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm nach der Wasserrahmenrichtlinie“ ist jetzt in ZUR 2008, 393 ff. erschienen. Aus seiner Sicht sind die „Pläne 2009“ Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm) – entgegen der Auffassung vieler Autoren – „als solche“ prinzipiell gerichtlich angreifbar. Lesen Sie hierzu auch die Meldung vom 12. Februar 2008 (unten).

12. August 2008

  • Immissionsschutzrecht: Der Streit um die Errichtung einer Maschinenhalle mit Pflegestützpunkt und Waschstraße in Markkleeberg spitzt sich zu. Vor kurzem hat der Landkreis Leipziger Land (jetzt Landkreis Leipzig) der Stadtverwaltung Markkleeberg einen Bauvorbescheid für die Errichtung eines zentralen Stützpunktes der Betrieblichen Dienste der Stadt auf dem Gelände des kommunalen Friedhofes westlich der Hauptstraße und in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Wohngebiet – deren Bewohner und Eigentümer wir vertreten‑ erteilt. Dieser Bauvorbescheid ist nach unserer Auffassung rechtswidrig, da er gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt. Die Leipziger Volkszeitung hat am 12. August 2008 darüber berichtet (Artikel aus der LVZ vom 12. August 2008).

18. Juli 2008

  • Immissionsschutzrecht: Baustopp für Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk zur Gewinnung von Wärme und Strom: Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 17. Juli 2008 (Az.: 1 L 141/08; download der Entscheidung) den Bau einer Biogasanlage gestoppt und damit dem Eilantrag der von uns vertretenen Bewohner zweier Ortsteile stattgegeben (unsere Pressemitteilung zum download). Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung im Wesentlichen mit der unzureichenden Untersuchung des von den Anlagen ausgehenden tieffrequenten Schalls. Des Weiteren haben die Vorgaben des Gutachtens der Anlagenbetreiber nicht hinreichend konkret und bestimmt genug Eingang in die Genehmigung gefunden. Damit ist das Verwaltungsgericht unserer Auffassung in vollem Umfang gefolgt.

11. Juli 2008

  • Baurecht: Rechtsanwalt Dr. Roman Götze ist künftig Mitautor des renommierten Standardwerkes Handbuch des öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt (Hrsg.)). In dem im Verlag C.H.Beck erscheinenden zweibändigen Werk wird er ab der nächsten Ergänzungslieferung das Kapitel A.V. (bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben) bearbeiten. Näheres zum Handbuch unter www.handbuch-oeffentliches-baurecht.de

18. Juni 2008

  • Promotion: Für seine Dissertation über ein europarechtliches Thema wurde Rechtsanwalt Götze durch die Juristenfakultät der Universität Leipzig der Titel „Dr. iur.“ verliehen. Die Abhandlung „Vorläufiger Rechtsschutz im deutschen Verwaltungsprozess im Wirkfeld von EG-Richtlinien“ erscheint demnächst im Nomos Verlag (www.nomos.de ).

10. Juni 2008

  • Anwaltshaus-Homepage jetzt online: Die Website des Anwaltshauses im Messehof Leipzig (www.anwaltshaus-leipzig.com) gibt einen Überblick über das Beratungsspektrum der – spezialisierten – Kanzleien, mit denen wir kooperieren. Näheres zum Anwaltshaus im Messehof Leipzig auch in der Rubrik „Über uns“
  • Baurecht: Das Evangelische Gemeindezentrum „HoffnungsZentrum“ in Leipzig-Gohlis kann realisiert werden. Rechtsanwalt Götze: Wir sind froh, dass eine vernünftige Lösung gefunden und durchgesetzt werden konnte, die den Nutzungsansprüchen der Kirchgemeinde und der Nachbarn im Wohngebiet gleichermaßen Rechnung trägt. GÖTZE Rechtsanwälte haben das Baugenehmigungsverfahren anwaltlich begleitet.
  • Vorträge: Rechtsanwalt Götze und Rechtsanwalt Müller sind künftig auch als Dozenten auch für das Institut für Wirtschaft und Umwelt (IWU Magdeburg) tätig und führen Veranstaltungen zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Umweltinformationsrecht“ und Freizeitlärm, Sportanlagenlärm und Immissionen durch spielende Kinder durch. Näheres unter www.iwu-ev.de .

15. Mai 2008

  • Vorträge: Rechtsanwalt Götze führt in nächster Zeit u.a. am 6.6.2008 ein Seminar zum Thema „Das SächsUIG in der kommunalen Praxis“ für die VWA Dresden sowie am 16.6.2008 eine Veranstaltung zum Thema „*Umwelthaftungsrecht* und die Rolle der Umweltbehörden“ an der StFR durch. Er referiert am 1.7.2008 zum Thema „Aktuelles Abfallrecht“ in Dresden (VWA). Rechtsanwalt Müller hält u.a. am 5.6.2008 in Dresden einen Vortrag zum Thema „Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung durch das BauGB 2007, das UVPG 2005 und das SächsUVPG 2007“

  • Umweltrecht: GÖTZE Rechtsanwälte haben sich dem Netzwerk Umwelthaftung angeschlossen. Durch die interdisziplinäre Kooperation mit anderen hoch spezialisierten Beratern (Umweltgutachter; Umweltplaner) ergeben sich ganz erhebliche Synergiepotentiale und eine Stärkung unserer Beratungskompetenz im Umweltrecht. Näheres in Kürze unter www.netzwerk-umwelthaftung.de oder in der Pressemitteilung.
  • Wasserrecht: Das BVerwG hat mit Beschluss vom 13.3.2008 (Az: 7 B 7.08; download ) zu der Frage Stellung genommen, ob ein Wasser- und Bodenverband (Drainverband) sich von jahrzehntelang wahrgenommenen Entwässerungsaufgaben lösen kann, wenn er (nach den Feststellungen der Vorinstanzen) zur Entwässerung der mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken nicht verpflichtet war. Nach Auffassung des BVerwG trägt das Baugrundrisiko ausschließlich der Eigentümer. Wir halten diese Entscheidung im Lichte des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 GG) für höchst problematisch (vgl. dazu auch unsere Beschwerdebegründung )

16. März 2008

  • Nutzungsuntersagung für Blockheizkraftwerke: Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 3. März 2008 (3 K 1240/07; download ) dem Eilantrag der von uns vertretenen Grundstücksnachbarn zweier Blockheizkraftwerke in Thalheim (Landkreis Stollberg) stattgegeben und damit die Nutzung dieser Anlagen bis auf Weiteres untersagt (Pressemitteilung ). „Die Mandanten sind erleichtert, da sie seit Monaten unter dem von den BHKW`s ausgelösten tieffrequenten Schall litten. Die Freie Presse Stollberg hat darüber berichtet (Artikel aus der Freien Presse Stollberg vom 18. März 2008 ).

10. März 2008

  • Vorträge: Am 19. März 2008 führt Rechtsanwalt Götze ein In-House-Seminar für die Stadt Chemnitz zum Thema „Umweltinformationsrecht in der kommunalen Praxis“ durch (VWA). Rechtsanwalt Müller und Rechtsanwalt Götze referieren am 2. April 2008 zum Thema „BauGB 2007 – Stärkung der Innenentwicklung = Schwächung der Belange der Umwelt?“ an der Staatlichen Fortbildungsstätte Reinhardtsgrimma.
  • Publikation: Der Beitrag von Rechtsanwalt Götze „Rechtsschutz im Wirkfeld von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm nach der Wasserrahmenrichtlinie“ erscheint voraussichtlich im September-Heft der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR)

12. Februar 2008

  • Wasserrecht: Rechtsanwalt Götze hat am 30. Januar 2008 im Rahmen der Tagung „Erfurter Gespräche zur WRRL“ (download Veranstaltungsprogramm ) zum Thema „Rechtsschutz und Justitiabilität von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm“ referiert (download Vortragsfolien ). Einen Kurzbericht über die Veranstaltung erhalten sie hier (download ).
  • Verstärkung unseres Teams: Herr Ass.iur. Steffen Gerchel ist seit 1. Februar 2008 bei GÖTZE Rechtsanwälte fest angestellt. Rechtsanwalt Müller: „Wir setzen weiterhin auf behutsames Wachstum aus eigener Kraft. Herr Assessor Gerchel wird vor allem im Beamtenrecht, Prüfungsrecht und Öffentlichen Baurecht tätig sein.“

17. Januar 2008

  • Andere über uns: Die Leipziger Volkszeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 5./.6. Januar 2008, S. 19 über das „Anwaltshaus im Messehof Leipzig“ (Artikel zum download ). Näheres über dieses Kompetenzzentrum für anwaltliche Dienstleistungen auch in der Rubrik „ÜBER UNS“
  • Amtshaftung: LG Dresden präzisiert die Anforderungen an behördliche Auskunfts- und Beratungspflichten (hier: im Vollzug des Bodenschutzrechts; Verfüllung von Bauschuttrecyclat in Baugrube). Das Urteil (download ) vom 20.12.2007, Az.: 6 O 3540/05 ist rechtskräftig.
  • Neue Vortragsreihe im Anwaltshaus: Zum Auftakt einer neuen Veranstaltungsreihe referiert am 12.3.2008 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Sebastian E. Obermaier zum Thema „Hartz IV vor Gericht – Die aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung zu ALG II und das Ende der Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften aufgrund des Urteils des BVerfG vom 20.12.2007“.

19. Dezember 2007

  • Öffentliches Baurecht: In einem Beitrag in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR 2008, 8 ff.) begründen wir, warum § 13a I 2 BauGB gemeinschaftsrechtswidrig ist und setzen uns – kritisch – mit weiteren Regelungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung auseinander (näheres unter Publikationen)
  • Umweltgesetzbuch (UGB): Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf für das Umweltgesetzbuch (UGB) fertig gestellt und den Ressorts zugeleitet. Der insgesamt aus 6 Büchern bestehende Entwurf soll 2009 in Kraft treten und enthält vor allem in den Bereichen Wasserwirtschaft (UGB II) und Naturschutz (UGB III) zum Teil umwälzende Rechtsänderungen. Wir werden den Diskussionsprozess kritisch begleiten. Näheres unter http://www.bmu.de/umweltgesetzbuch/downloads/doc/40448.php

15. November 2007

  • Baustopp für Umbau des Schlossguts in Markkleeberg: Der Landkreis Leipziger Land hat den Umbau des sogenannten „Schlossgutes I“ am Cospudener See in Markkleeberg vorerst gestoppt. Die Behörde kam damit einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig zuvor, nachdem die Bauherrin unter Verstoß gegen die Baugenehmigung die Giebelwände des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes abgebrochen hatte. Nunmehr ist eine völlig neue Baugenehmigung erforderlich. Wir werden für die Nachbarn „am Ball“ bleiben, halten das Projekt – nach wie vor – nicht für genehmigungsfähig.
    Zum Fortgang der Angelegenheit:
    Leipziger Volkszeitung vom 27. November 2007 (Download )
    Artikel der LVZ vom 8./9. Dezember: (Download )
  • Vorträge: Rechtsanwalt Götze und Rechtsanwalt Müller halten in nächster Zeit Fachvorträge u.a. zu folgenden Themen: Städtebauliche Verträge: „Vertragsgestaltung bei der Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen“ (VWA Leipzig); Umweltrecht: „Fachliche und rechtliche Anforderungen bei der Gestaltung von Nebenbestimmungen zu bau- und umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen“ (StFR); Wasserrecht: „WHG, SächsWG und Schnittstellen zur UVP-, FFH- und Vogelschutzrichtlinie“ (StFR); Baurecht: „BauGB 2007 – Bebauungspläne der Innenentwicklung“ (StFR) und Fachplanungsrecht: „Rechtsgrundlagen des Landespflegerischen Begleitplans (LBP)“ (VWA Leipzig). Näheres in der Rubrik Veranstaltungen

15. Oktober 2007

  • Neue Veröffentlichung im Umweltrecht: Der Kommentar zum Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG; Loseblattsammlung: Stand: Juni 2007) von Rechtsanwalt Götze ist jetzt in der Reihe „Praxis der Kommunalverwaltung“ im Kommunal- und Schulverlag (www.kommunalpraxis.de ) erschienen. In die Erläuterungen der Vorschriften über den Anspruch auf Gewährung von Umweltinformationen, die Versagungsgründe und die Kosten sind Erfahrungen aus zahlreichen Praktikerseminaren zu diesem Thema und der Tätigkeit als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren eingeflossen.
  • Vortragsveranstaltungen: Rechtsanwalt Götze hält am 24. Oktober 2007 vor Teilnehmern aus der Sächsischen Umweltverwaltung einen Vortrag zum Thema „Umwelthaftung: Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie und des Umweltschadensgesetzes“ an der Staatlichen Fortbildungsstätte in Reinhardtsgrimma (StFR). Rechtsanwalt Müller führt im September unter anderem zwei umwelt- und planungsrechtliche Seminare für VWA Leipzig durch.

15. September 2007

  • Neue Publikation zum Baurecht: Unser Aufsatz „Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte („BauGB 2007“) – Zu „Risiken und Nebenwirkungen“ eines Planungserleichterungsgesetzes“ von der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) zur Veröffentlichung angenommen (voraussichtlich Heft 12/2007)
  • Wasserrecht: Rechtsanwalt Götze hält einen Vortrag auf der Fachtagung „Erfurter Gespräche zur Wasserrahmenrichtlinie“ der DWA am 29./30. Januar 2008 in Erfurt mit dem Titel „Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm aus juristischer Sicht – Rechtsfolgen und Justitiabilität“

1. September 2007

  • Aktuelle Seminare/Vorträge: Am 5. September 2007 hält Rechtsanwalt Götze an der Staatlichen Fortbildungsstätte Reinhardtsgrimma einen Vortrag „Die nächsten Phasen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – aus juristischer Sicht“. Rechtsanwalt Müller wird an gleicher Stelle am 25. September 2007 ein Tagesseminar zum Thema „Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung (SUP)“ durchführen.

2. August 2007

  • Verstärkung unseres Teams:
    Seit 1. August 2007 werden wir durch Herrn Rechtsreferendar Norman Heenemann unterstützt. Herr Heenemann absolviert bei uns seine Anwaltsstation und wird in ausbildungsgeeigneten Verfahren im Baurecht, Umweltrecht und Kommunalrecht mit einbezogen werden.
  • Beamtenrecht (Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher):
    GÖTZE Rechtsanwälte für Gerichtsvollzieher in Bayern erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in mehreren Entscheidungen vom 18. Juli 2007 (W 1 K 06.1144 u.a.) den Klagen von uns vertretener Gerichtsvollzieher stattgegeben. Download der Entscheidung.
  • Rechtsanwalt Müller und Rechtsanwalt Götze sind jetzt auch als Dozenten (Öffentliches Baurecht) bei der advopro-Akademie gelistet. Näheres hierzu unter Veranstaltungen/Sonstige Veranstaltungen

15. Juli 2007

  • GÖTZE Rechtsanwälte erstreiten Grundsatzentscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zur Frage, ob Verkehrsunfälle mit dem Dienstfahrzeug die Entlassung eines Beamten auf Probe (hier: Polizeibeamter) rechtfertigen (Download: Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2007 – Aktenzeichen 1 EO 197/06.
  • Willkommen in unserem Team: Seit 1. Juli 2007 werden wir von Herrn Assessor Steffen Gerchel unterstützt. Herr Ass. iur. Gerchel wird Rechtsanwalt Götze und Rechtsanwalt Müller überwiegend in den Bereichen Beamtenrecht, Schulrecht und Umweltrecht zuarbeiten.
  • Feierliche Eröffnung der Kanzleien GÖTZE Rechtsanwälte und Rechtsanwälte Sommerfeld van Suntum: Am 1. Juni 2007 fand die „offizielle“ Einweihung unserer Kanzlei in Gegenwart von ca. 150 geladenen Gästen – unter Ihnen Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof Prof. Dr. Martin Oldiges, Prof .Dr. Felix Ekart (Bremen/Leipzig) und zahlreicher weiterer Persönlichkeiten – statt. Wir danken nochmals allen, die zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben. Den Dank an unsere Mandanten, Förderer und Geschäftspartner verbinden wir mit der Hoffnung auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
  • Neue Veröffentlichung: Die Abhandlung von Rechtsanwalt Götze „Erfurter Gespräche zur Wasserrahmenrichtlinie“ ist in DVBl 2007, 678 ff. erschienen .“

1. Juni 2007:

  • Fachseminar zum „Aktuelle Probleme des Abfallrechts“ von Rechtsanwalt Götze für VWA Sachsen (Dresden) am 4. Juli 2007 (Download Vortragsfolien ; Veranstaltungsprogramm)
  • Fachseminar „Rechtssicherer Umgang mit Nebenbestimmungen“ an der Staatlichen Fortbildungsstätte Reinhardtsgrimma am 28./29. Juli 2007 (Götze/Müller))
  • In-house-Seminar von Rechtsanwalt Götze und Rechtsanwalt Müller für die Stadt Leipzig zu „Aktuellen Entwicklungen im materiellen Baurecht“ am 21. Juni 2007 (Download Vortragsfolien)
  • Vortrag von Rechtsanwalt Müller gemeinsam mit Prof. Dr. Rehbinder (Frankfurt/Main) zum Thema „Umweltzone“ – wirksame kommunale Handlungsoptionen gegen Feinstaub – am 14. Juni 2007 in Leipzig (Download Vortragsfolien)
  • Rechtsanwalt Götze in der Leipziger Volkszeitung (LVZ) zur rückwärtigen Bebauung von Grundstücken am 16. Februar 2007“