Gerichtsvollzieher

GÖTZE Rechtsanwälte ist eine „Gerichtsvollzieherkanzlei“:
Seit Jahren beraten und vertreten wir Gerichtsvollzieher in diversen beamtenrechtlichen Auseinandersetzungen, z. B. der Auseinandersetzung um die Bürokostenentschädigung, aber auch in Disziplinarverfahren, Auseinandersetzungen um Dienstliche Beurteilungen u. a.

Gerichtsvollzieher sind Landesbeamte, die als „Beamte im Außendienst“ einer Sonderlaufbahn des mittleren Dienstes angehören. Mit den – viel zitierten – Besonderheiten des Gerichtsvollzieherwesens sind wir vertraut.

Beispielsweise haben wir die Frage, ob und von wem der Gerichtsvollzieher Weisungen entgegennehmen muss und welche äußersten Grenzen der Weisungsmacht des Dienstherrn gezogen sind, in einem Fachaufsatz in der Deutschen Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) rechtsgrundsätzlich behandelt. Der Beitrag von Dr. Roman Götze und Anja SchöderDer Gerichtsvollzieher zwischen Selbstständigkeit und Weisungsgebundenheit” ist in DGVZ 2009, 1 ff. veröffentlicht.

Vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht haben GÖTZE Rechtsanwälte eine Grundsatzentscheidung erstritten, bei der die Frage geklärt wurde, wann ein Gerichtsvollzieher in den Innendienst versetzt werden kann. Das Thüringer Oberverwaltungsericht stellte klar, dass eine Versetzung in den Innendienst nur dann zulässig ist, wenn dienstliche Gründe von erheblichem Gewicht vorliegen und mildere Mittel – etwa eine Erhöhung der Prüfintensität der Geschäftsprüfungen – nicht verfangen.