Bauordnungsrecht

Im Bauordnungsrecht geht es um die Frage, ob die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage in einem baurechtlichen Verfahren zu genehmigen ist und genehmigt werden kann (Baugenehmigungsverfahren).

Fast alle Landesbauordnungen erleichtern das Bauen, indem anstelle einer Baugenehmigung nur noch eine Anzeige erfolgen muss oder das Vorhaben sogar verfahrensfrei realisiert werden kann. Selbst wenn ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, ist die bauaufsichtliche Prüfung in Zeiten des „Abschieds von der Baugenehmigung“ nur noch auf einzelne Aspekte beschränkt.

Wir sind mit den unterschiedlichen Verfahrensanforderungen ebenso vertraut wie mit den materiellen Anforderungen, die an das Bauen gestellt werden. Begriffe wie „mittlere Wandhöhe“, „Staffelgeschoss“ oder „aufgedrängtes Fachrecht“ sind uns geläufig. Ausführlich werden diese Themen von Dr. Roman Götze in seinem Beitrag “Materielles Bauordnungsrecht” im Handbuch des Öffentlichen Baurechts behandelt.

Als langjährige Dozenten auf dem Gebiet des Öffentlichen Baurechts kennen wir sowohl die Binnenperspektive der Verwaltung, als auch die Sicht des Bauherrn und der Nachbarn. Dieser Perspektivwechsel ermöglicht es uns, die jeweiligen Mandatsinteressen optimal zur Geltung zu bringen.