Raumordnung und Landesplanung

Nicht selten werden Vorentscheidungen für bestimmte Raumnutzungen – z. B. im Bereich von Windenergie, Photovoltaik und großflächigem Einzelhandel, bereits auf einer hochstufigen staatlichen Planungsebene – durch Raumordnung und Landesplanung – getroffen.

So enthalten beispielsweise Regionalpläne oder der Landesentwicklungsplan wichtige Vorgaben für Windenergieanlagen (z. B. Konzentrationszonen), Rohstoffabbau oder großflächigen Einzelhandel, die dann im Rahmen der Genehmigungserteilung oder der Bauleitplanung als Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu „beachten“ oder als Grundsätze immerhin zu „berücksichtigen“ sind. Dies führt zu einer relativ hohen Steuerungswirkung raumordnerischer Festsetzungen, die bestimmte Nutzungsformen in hohem Maße reglementiert.

Rechtsanwalt Müller-Wiesenhaken ist Co-Autor eines Fachbeitrages zum Zentrale-Orte-Prinzip (SächsVBl. 2007, 25 ff.). GÖTZE Rechtsanwälte vertreten einen Regionalen Planungsverband in einem beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahren, bei dem es um die Verkleinerung eines Vorrang- und Eignungsgebietes Windenergie geht.

Das Sächsische Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) ist 2010 an das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) angepasst und grundlegend novelliert worden. Am 15. April 2010 erstattete Dr. Roman Götze dem Sächsischen Landtag (Innenausschuss) ein mündliches Sachverständigengutachten. Im Mai 2012 nahm Dr. Roman Götze im Innenausschuss des Sächsischen Landtages zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen („LEP 2012“) Stellung. Zur Novellierung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes stehen Ihnen folgende Hintergrundinformationen zur Verfügung: