Kompetenz im Öffentlichen Bau- und Fachplanungsrecht

Darf der Nachbar ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich errichten? Muss der Bauherr – umgekehrt – auf die Nachbarschaft Rücksicht nehmen? Fügt sich ein Discounter in ein allgemeines Wohngebiet ein? Kann die Festsetzung des Bebauungsplanes einem Vorhaben entgegengehalten werden? Wer ist für die Verhängung eines Baustopps oder die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zuständig? Muss man sich im Planfeststellungsverfahren mit Einwendungen zu Wort melden? Welche Bedeutung hat eigentlich der Regionalplan für Windenergieanlagen? Darf man im Überschwemmungsgebiet bauen? Wie sieht es mit einer Photovoltaikanlage auf einem Deponiegelände aus?

Alle diese Fragen im Zusammenhang mit den Themen Bauen und Planen haben uns in unterschiedlichen Konstellationen – aus Sicht des Bauherren, der Behörde oder des Nachbarn – bereits mehrfach beschäftigt. Wir sind im Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Fachplanungsrecht und Landesplanungsrecht tätig.

Rechtsanwalt Dr. Roman Götze ist Autor im Handbuch des Öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt) und bearbeitet dort seit der 24. EL das Kapitel “Materielles Bauordnungsrecht” und seit der 32. EL das Kapitel “Photovoltaikanlagen”. Die Risiken und Nebenwirkungen des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte („BauGB 2007“) haben wir in einer Abhandlung in der Zeitschrift für Umweltrecht (Götze/Müller, ZUR 2008, 8 ff.) untersucht. Für ein Landesministerium erstellten wir 2009 eine Arbeitshilfe Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht. Außerdem wirkten wir 2008/2010 für eine Oberste Landesplanungsbehörde an der Erstellung einer Handlungsstrategie zur raumordnerischen Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit.

Im privaten Baurecht (Zivilrecht) kooperieren wir im Anwaltshaus im Messehof Leipzig mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Mario van Suntum.