Weitere Rechtsgebiete

Wir sind auch in anderen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten (z.B. Energiewirtschaftsrecht, EGG) tätig. Sprechen Sie uns hierzu an.

 

Tourismusfinanzierung

GÖTZE Rechtsanwälte sind beratend im Bereich der Tourismusfinanzierung tätig. So wirkten wir unter anderem an der Erstellung einer Handreichung des LTV Sachsen zur Einführung der Fremdenverkehrsabgabe (2014) mit und unterstützten des LTV Sachsen bei der Erarbeitung einer Handreichung zu sogenannten Freiwilligen Modellen (2015). Im Zuge der Novellierung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG: Gästetaxe und Tourismusabgabe) erstattete unser Kollege Dr. Roman Götze dem Innenausschuss des Sächsischen Landtages ein Sachverständigengutachten. Der neue Rechtsrahmen für die Gästetaxe und Tourismusabgabe wird in der von uns (mit-)verfassten Handreichung zur Finanzierung touristischer Aufgaben (LTV Sachsen, 2017) erläutert. Im November 2023 hielt unser Kollege Prof. Dr. Roman Götze auf dem Deutschen Tourismustag einen Vortrag zur Tourismusfinanzierung.

Europarechtlicher Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Annullierung eines Fluges

Flugreisende, deren Flug wegen angeblicher technischer Probleme kurzfristig annulliert wird, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Diese beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro und beruht auf einer in Deutschland unmittelbar anwendbaren europäischen Verordnung (Verordnung Nr. 261/2004, ABl. Nr. L 46 vom 17.02.2004, S. 1). Die Fluggesellschaften – unter ihnen die Lufthansa – pflegen Anträge auf Zahlung der Entschädigung regelmäßig unter Hinweis auf „außergewöhnliche Umstände“ abzulehnen. Dies ändert sich erst dann, wenn der Anspruchssteller sich mit anwaltlicher Hilfe an das Luftverkehrsunternehmen wendet und die vom Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache Wallentin-Herman/Alitalia herausgearbeiteten Grundsätze verdeutlicht. Lesen Sie zur Reichweite des Fluggastbegriffes das Urteil des Amtsgerichtes Leipzig und unsere Kommentierung.

Anspruch aus der Fluggastverordnung (EG-Verordnung 261/04) auch bei erheblicher Verspätung

In der Rechtsprechung ist inzwischen auch geklärt, dass eine erhebliche Verspätung die Entschädigungsansprüche aus der Fluggastverordnung erschließt. Nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009, Rs. C-402/07 und C-432/07 – Sturgeon/Condor u.a. kommt es nicht mehr auf die Abgrenzung zwischen Verspätung und Annullierung an, da auch eine Verspätung einer Annullierung gleichsteht, wenn sie eine Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden zur Folge hat. Diese Grundsätze hat das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 30 C 2829/10 (47); Urteil vom 29.4.2011) in einem von uns erstrittenen Urteil noch einmal prägnant zusammengefasst. Das Urteil, in dem auch die Frage der örtlichen Zuständigkeit und der Ausschlussgründe noch einmal klärend behandelt werden, können Sie hier herunterladen.

Europarecht ist eines der Referenzgebiete von GÖTZE Rechtsanwälte. Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Entschädigung gegen Flugunternehmen bei Annullierung ihres Fluges oder großer Verspätung behilflich.